Der Hund zählt bekanntlich zu den ältesten Haustieren des Menschen und gilt als sein treuester Weggefährte. Doch auch Hunde haben ihren Preis: Die Stadt Starnberg erhöht die jährliche Hundesteuer vom 1. Januar 2025 an um 20 Euro, der Beitrag steigt von bislang 80 auf nunmehr 100 Euro. Durch die Erhöhung erwartet die Stadtverwaltung für die insgesamt mehr als 1300 registrierten Tiere im Stadtgebiet Mehreinnahmen in Höhe von 26 300 Euro.
Der Stadtrat traf diese Entscheidung bereits im Februar. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Lesbarkeit erfolgte nun aber keine Änderung, sondern der Erlass einer neuen Hundesteuersatzung. Die Steuer beträgt demnach 100 Euro für einen Hund und – wie bisher – 1000 Euro für sogenannte Kampfhunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Darunter fallen unter anderem Pitbulls, Bandogs oder Bullterrier sowie eine Reihe weiterer Rassen, sofern für diese Tiere kein Nachweis über ihre Ungefährlichkeit (Wesenstest) vorliegt. Akzeptiert die zuständige Gemeinde das Gutachten, stellt sie für den Hund ein „Negativzeugnis“ aus.
Steuerbefreit sind Hunde in Tierhandlungen und Tierasylen, Herdetiere, Hunde von Rettungsorganisationen, Polizei und Streitkräften sowie Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige und völlig hilflose Menschen unentbehrlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Steuerermäßigungen für Forstbedienstete und Jäger gewährt werden.