Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Hund bringt Bub auf Treppe zu Fall

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Amtsgericht stellt Verfahren gegen Hundehalter nach Einigung ein

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein nicht angeleinter und unbeaufsichtigter Mischlingshund, der plötzlich hinter einer Werbetafel hervorgelaufen war, hatte im Starnberger Stadtmarkt einen Buben gestreift und so erschreckt, dass das Kind auf der oberen Treppenstufe zu einem Supermarkt hinfiel. Der Achtjährige erlitt bei dem Sturz laut Attest eine Prellung und einen Bluterguss. Der Vorfall vom 15. Februar dieses Jahres wurde jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg wegen fahrlässiger Körperverletzung verhandelt. Denn der 52-jährige Besitzer des kleinen Vierbeiners, der vor drei Jahren schon jemanden vor einem Laden gebissen hatte, wollte den Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 40 Euro (3600 Euro) nicht akzeptieren.

Auch ein Video, das am Richtertisch vorgeführt wurde, zeigte, dass sich der Hundehalter uneinsichtig verhalten hat. Der Starnberger war gerade vom Einkaufen gekommen und hatte von oben das Geschrei auf der Treppe gehört. Der Vater des Buben stellte den Hundehalter zur Rede. Der schubste den Vater daraufhin zur Seite. "Mein Hund hat nicht gebissen und nur gekläfft", erklärte der Angeklagte und sagte vor Gericht, dass man sich "gegenseitig angebrüllt" habe. Zudem sei sein Hund sei nur 38 Zentimeter hoch und unterliege nicht der Leinenpflicht, rechtfertigte sich der arbeitslose Mann.

Im Prozess kam auch der betroffene Vater zu Wort. Er habe damals die Polizei gerufen, weil sein Sohn wegen des Hundes gestürzt und er selbst angegriffen worden sei. "Ich wollte die Situation klären", betonte der IT-Berater. Dabei versicherte der 49-Jährige auf Nachfrage des Richters, dass sein Bub ansonsten keine Angst vor Hunden habe.

Nachdem sich der Angeklagte dazu bereit erklärt hatte, dem Vater die Arztkosten von 60 Euro und zusätzlich 50 Euro an Schmerzensgeld für den Sohn zu zahlen, zog der Zeuge seinen Strafantrag zurück. Der Hundehalter stand auf und entschuldigte sich mit den Worten, dass ihm der Vorfall leid tue. Dann übergab er dem Vater 60 Euro zur Anzahlung. Nach dieser gütlichen Einigung wurde das Verfahren eingestellt. Dabei merkte die Staatsanwältin aber noch an, dass bei einem älteren Menschen der Fall seinerzeit wohl "nicht so glimpflich abgelaufen" wäre. Zudem appellierte der Amtsrichter an den Angeklagten, künftig den Hund lieber anzuleinen - auch wenn dieser "kein Untier" sei.

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Quelle:
SZ vom 16.07.2018
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