Schlägerei am Starnberger See:Hochzeit eskaliert: Gast wird verletzt - und nun verurteilt

Höhenried Schloss

Der Rosengarten im Schloss Höhenried ist ein Ort der Harmonie. Doch damit war es am Ende einer Hochzeitsfeier plötzlich vorbei.

(Foto: Georgine Treybal)

Der Mann hatte auf Schloss Höhenried den Ex-Freund seiner Partnerin mit Fausthieben verletzt. Daraufhin soll ihm der Bräutigam den Unterschenkel zertrümmert haben.

Von Christian Deussing

Der bisher unbescholtene Mann war fassungslos - denn jetzt gilt er nicht mehr als Opfer, sondern als Täter. Der 40-Jährige hatte mit seiner Partnerin eine Hochzeitsfeier im Juni 2017 auf Schloss Höhenried besucht und war dort durch einen wuchtigen Tritt in den Unterschenkel schwer verletzt worden. Nun aber verurteilte das Weilheimer Amtsgericht ihn selbst wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro - weil er kurz vor der Beinattacke auf einen anderen Gast mit zwei Fausthieben eingeschlagen habe.

Sein Kontrahent hatte zwar laut Gericht zuvor den 40-Jährigen eifersüchtig provoziert und ihm wohl auch ein Getränk ins Gesicht geschüttet. "Sie waren daher zurecht sauer, aber haben die falsche Reaktion gewählt", erklärte Richterin Karin Beuting am Mittwoch im Strafprozess um die Prügelei. Der Bräutigam hatte auf der Hochzeit den Streit gesehen und war eingeschritten. Er soll dem angeklagten Ingenieur von hinten den rechten Unterschenkel zertrümmert haben. Das habe sicher niemand gewollt, aber es wäre nicht passiert, "wenn Sie sich an die Rechtsordnung gehalten hätten", sagte die Richterin am zweiten Prozesstag.

Sie folgte weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwalts, der die Aussagen der Zeugen als stimmig und glaubhaft bezeichnete. Der Ankläger forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro (9600 Euro), also die vierfache Höhe des Strafbefehls. Er berief sich auch auf die Aussage eines weiteren Zeugen. Demnach habe der Angeklagte zweimal mit der linken Hand zugeschlagen, sein Gegner sei auf dem Rücken gelegen und habe sein Gesicht geschützt. Als beide auf dem Boden gewesen seien, habe der Bräutigam von schräg hinten den Angeklagten nur weggezogen, berichtete der Gast.

Der Münchner Verteidiger Norman Synek, der auch um mindestens 25 000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten kämpft, bewertet den Fall komplett anders. Er verlangte einen Freispruch. "Denn die Zeugen sind jahrzehntelang mit dem Bräutigam befreundet, haben gelogen und sich abgesprochen", sagte der Anwalt. Es habe zwar wohl ein "ungeklärtes Handgemenge" gegeben, doch das Geschehen müsse sich an der Tanzfläche anders abgespielt haben, als die Zeugen es darstellten.

Synek verwies zudem auf ein Gutachten aus dem Zivilprozess: Der Sachverständige habe die Schilderungen des Ingenieurs, dass ihm von rechts seitlich mit extremer Trittkraft eine offene Fraktur zugefügt worden sei, "für passend" angesehen. Das Opfer bezichtigt den Bräutigam, ihn mit der brutalen Attacke schwer verletzt zu haben. Der Schwabe musste mehrmals operiert werden, war sechs Monate arbeitslos und leidet noch unter den Folgen des multiplen Bruchs des rechten Unterschenkels. Der Bräutigam streitet die Vorwürfe seines Gastes ab.

Der Angeklagte erklärte in seinem Schlusswort, sich damals nur gewehrt und gespürt zu haben, dass er auf diese Hochzeit nicht hingehöre. Denn der 47-jährige Ex-Freund seiner Partnerin habe ihn ständig provoziert, was in dem Verfahren auch unstrittig blieb. Das Urteil empfindet der Ingenieur als "ungerecht und unfair" - er will deshalb in Berufung gehen. Sein Verteidiger hält die Entscheidung des Amtsgerichts für eine "Farce". Im Zivilprozess gegen den Bräutigam soll das Urteil um die Höhe des Schmerzensgeldes in zwei Monaten fallen.

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