Der Mann hat sich schon seit vielen Jahren nicht im Griff und ein langes Vorstrafenregister. Jetzt musste sich der 61 Jahre alte Herrschinger erneut wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten: Der Anklage zufolge hatte er vor drei Jahren an einer Tankstelle in Gilching zwei Mitarbeiter der Bahnsicherheit als "Deppen und Arschlöcher" beleidigt. Zwei Wochen später soll der Angeklagte dann Passanten, die den Sonnenuntergang beim Rosenpavillon in Herrsching am Ammersee genießen wollten, mit lauter Musik aus seiner Radiobox und üblen Schimpfwörtern belästigt haben.
Damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Handwerker vor, im April 2022 seine ältere Nachbarin obszön beleidigt und bedroht zu haben. In sämtlichen Fällen war der Mann, der unter einer psychischen Erkrankung leidet, aggressiv und alkoholbedingt enthemmt. Das wirkte sich strafmildernd aus: Er wurde zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Der betroffene DB-Sicherheitsdienst in Gilching hatte seinerzeit den Angeklagten darum gebeten, die zu laute Musik an dem Abend leiser zu drehen, nachdem er bereits auch an der Tankstelle negativ aufgefallen sein soll. "Wir sollten uns nur verpissen", berichtete der Security-Mann im Prozess. Nachdem der Herrschinger auch seinen Schäferhund nicht zurückgehalten hatte, flüchtete der Zeuge mit seiner Kollegin ins Auto - und rief die Polizei.
Bald darauf kam es zum Vorfall an der Herrschinger Promenade, wo der Angeklagte ebenfalls mit seiner lauten Musikbox und einem Fahrrad auftauchte und Passanten unflätig in ihrer Ruhe störte. Laut Anklage beleidigte er sie als "Wichser, Arschlöcher und Nazis". Dabei soll der Herrschinger im Gerangel eine Frau gestoßen haben, die sich durch den Sturz verletzte. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch nicht belegen, weil ein geladener Zeuge diesen Schubser selbst nicht gesehen hatte. Zudem war die Betroffene nicht zur Verhandlung erschienen.
Eine ältere Nachbarin hatte Angst vor dem Mann - dann zog sie weg
Die ehemalige Nachbarin des Angeklagten hingegen versicherte glaubhaft, dass sie oft Angst vor ihm gehabt habe. In einer Nacht etwa habe er betrunken an ihrer Wohnungstür gerüttelt, ihre Gartenhecke beschädigt und dabei mit einem Eisenrohr hantiert. Wiederholt sei die Rentnerin als "Dreckschlampe, die vergast gehört" beschimpft und bedroht worden. Zudem sei es wiederholt zu Ruhestörungen gekommen, berichtete die Frau, die wegen der Vorfälle mittlerweile aus Herrsching weggezogen ist.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt also 3750 Euro. Die Verteidigerin hielt dagegen 80 Tagessätze für ausreichend. Sie verwies hierbei auch auf die "psychiatrische Grunderkrankung" ihres Mandanten, der seit mehr als zehn Jahren unter Betreuung stehe. Die Richterin berücksichtigte diese besonderen Umstände bei ihrem Urteil. Sie verlangte vom Angeklagten ausdrücklich, sich künftig korrekt zu verhalten und nicht mehr mit lauter Musik zu provozieren, denn die Lautstärke sei meistens Auslöser der Konflikte. Der Angeklagte schien jedoch nicht sonderlich einsichtig zu sein und brummte: "Ich zahle nichts."