MeinungGrund- und Zweitwohnungsteuer in Starnberg:Diese Steuererhöhung trifft die Richtigen

Kommentar von Linus Freymark, Starnberg

Lesezeit: 2 Min.

Die Erklärung für die Grundsteuer sollte in Bayern bis Anfang Mai abgegeben sein - eigentlich. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Die geplante Erhöhung der Grund- und Zweitwohnungsteuer ist ein gutes Instrument, um die durch die Inflation verursachten Belastungen gerechter zu verteilen.

Alles wird teurer, die Inflation verursacht Mehrkosten. Kein Wunder, dass auch die finanziell klamme Stadt Starnberg die Hebesätze ihrer Grundsteuer erhöht: 370 statt bislang 330 Prozent sollen es bei der Grundsteuer A werden, bei der Grundsteuer B soll der Satz von 385 auf 430 Prozent steigen. Hinzu kommt die geplante Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes von zwölf auf 20 Prozent.

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