Starnberg:Glas an Kopf geworfen

Starnbergerin wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Partynacht endete damals, im Mai 2015, mit einer Schlägerei an der Tanzfläche in dem Lokal an der Seepromenade - und mit einem Glaswurf aus etwa zwei Metern Entfernung an die Schläfe eines Gastes. Der Mann erlitt eine klaffende Platzwunde, die mit sechs Stichen genäht werden musste. Eine angetrunkene Besucherin hatte das Glas geworfen, weil ihr der Mann eine Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet hatte. Für die heftige Gegenattacke erhielt die 51-jährige Starnbergerin wegen gefährlicher Körperverletzung einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen á 50 Euro (9000 Euro). Das wollte die Köchin nicht hinnehmen und behauptete jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg, dass sie nur den Cocktail zurückschütten und die Person "niemals verletzen" wollte. "Es ging alles so schnell", sagte sie im Prozess.

Die Version, vielleicht nur fahrlässig reagiert zu haben, nahm jedoch Richterin Brigitte Braun der Angeklagten nicht ab. Das Glas sei ihr nicht versehentlich aus der Hand gerutscht. Sie habe es zumindest "billigend in Kauf genommen", den Mann mit dem Wurf des Glases zu treffen. Das Gericht reduzierte allerdings die Strafe auf 3600 Euro (120 Tagessätze zu 30 Euro) und deklarierte die Tat nun als gefährliche Körperverletzung in einem "minderschweren Fall". Denn die Angeklagte sei auch von dem Opfer provoziert worden. Mit dem Urteil konnte auch der Staatsanwalt leben, der von einem zielgerichteten Wurf mit kräftigem Aufprall des Glases am Kopf des Besuchers sprach.

Entzündet hatte sich der Streit, weil die Angeklagte offenbar dachte, der Mann wolle ihre Freundin "anmachen". Diese war völlig betrunken von einem Podest auf den Tanzboden gerutscht. Er habe nur helfen wollen und deshalb ein Glas Wasser geholt, erzählte der betroffene Gast. Wegen des Vorwurfs, er habe statt Wasser etwas Alkoholisches gebracht und die andere Frau nur belästigen wollen, sei er "sehr sauer gewesen". In der Verhandlung versuchte der Ankläger akribisch herausfinden, ob das Glas im hohen Bogen oder in direkter Flugbahn am Kopf des jungen Mannes gelandet ist. Doch kein Zeuge hatte den Wurf gesehen, ein Türsteher sagte aber, einen "dumpfen Schlag" gehört zu haben. Er meinte damit den Aufprall des Glases. Der Verteidiger erklärte, dass das eventuell nasse Trinkglas womöglich durch eine "Schüttbewegung" unbeabsichtigt aus der Hand geflogen sei. Doch diese Variante erschien der Richterin nicht besonders glaubhaft.

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