Große Hoffnungen setzt der Starnberger Stadtrat mehrheitlich auf eine Erweiterung des Gewerbegebiets Schorn. Seit Jahren schon bastelt man an den Plänen, doch dabei blieb es bislang. Anlässlich der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für die Herausnahme von 47 Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet „Starnberger See Ost“ ruft die Bürgerinitiative (BI) Schorn nun abermals zum Widerstand auf: „Wenn Sie dieses als Bürgerinnen und Bürger verhindern möchten, dann nutzen Sie Ihre Chance und erheben Sie Einspruch!“, heißt es in einer Mitteilung.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes – Voraussetzung für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz – wurde am 11. September von der Stadt Starnberg öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind zur Einsicht ausgelegt und online gestellt. Angesiedelt werden sollen „störende Gewerbe“, heißt es in der Planungsbegründung. Stadträtin Ursula Lauer (Grüne), die sich als Vorsitzende der BI vehement gegen das Vorhaben stemmt, hinterfragt derweil, ob auch Wangen und Neufahrn als direkt betroffene Gemeinden das störende Gewerbe in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft haben möchten. Das Gewerbegebiet soll auf Betreiben eines privaten Eigentümers entstehen. Das unmittelbar an den Forstenrieder Park angrenzende Areal ist bisher weder infrastrukturell noch verkehrsmäßig erschlossen.
Für die Grüne BI-Chefin Lauer, die sich auch der Unterstützung durch den Bund Naturschutz gewiss sein kann, sind die Planungen ein rotes Tuch. Neue Gewerbegebiete seien „durch ihren Verbrauch von Landschaft und zusätzliche Versiegelung per se ein Klimakiller“, argumentiert sie, zudem bestehe erhöhte Hochwassergefahr infolge der Flächenversiegelungen. Die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets würde neben der Naturzerstörung auch die künftige Nutzung von Trinkwasservorkommen für Starnberg bedrohen und den umliegenden Gemeinden eine Verkehrsflut bescheren, heißt es. Zum Landschaftsverbrauch selbst käme noch weiterer Flächenverbrauch und Rodung von Wald für den Bau eines geplanten Halbanschlusses an die A 95 mit Steuergeldern hinzu.

Es sei „ungeheuer wichtig, dass dieser Dammbruch in der Verwirklichung der Gewerbeplanungen aufgehalten wird“, schreibt Lauer: „Jede und jeder kann Einspruch einlegen!“ Das Verfahren gegen die Flächenherausnahme aus dem Landschaftsschutz zur Erweiterung des Gewerbegebiets läuft noch bis 25. Oktober. Die Bürgerinitiative Schorn hat die ausgelegten Unterlagen gelesen, ausgewertet und Mustereinsprüche auf ihrer Website zur Verfügung gestellt. Die BI erwartet zudem den Besuch von Ludwig Hartmann: Der Landtagsabgeordnete der Grünen und Vizepräsident des Landtags möchte sich am Freitag, 18. Oktober, über Ausmaße und Folgen der Gewerbegebietsplanungen informieren. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Parkplatz der Firma Brenner in Schorn.

