Amtsgericht StarnbergDie Frau bespuckt, attackiert und bedroht

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Besonders in Trennungssituationen sind Frauen durch Gewalt gefährdet. Das zeigte sich auch in dem Fall, der vor dem Starnberger Amtsgericht verhandelt wurde (Symbolfoto). 
Besonders in Trennungssituationen sind Frauen durch Gewalt gefährdet. Das zeigte sich auch in dem Fall, der vor dem Starnberger Amtsgericht verhandelt wurde (Symbolfoto).  Maurizio Gambarini/dpa

Ein Noch-Ehemann wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

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Die Ehe war schon zerrüttet, als im November vergangenen Jahres der Noch-Ehemann seine Frau im Würmtal aufsuchte. Er verlangte von ihr Kopien für Reisepässe der gemeinsamen Kinder, was sie wegen offenkundig fehlender Zahlungen des Mannes am Tag zuvor abgelehnt hatte. Vor ihrer Haustür hatte er sie eingeholt und es kam laut Anklage zum handgreiflichen Streit. Demnach hat der Angeklagte ihr ins Gesicht gespuckt, einen Kopfstoß versetzt und am Arm gepackt. Als sie laut um Hilfe schrie und ihr Handy-Video einschaltete, ließ der kräftige Mann von ihr ab und ging zurück zum Auto – um von dort aus der Frau noch mit einer Schnittgeste am Hals eine Drohgebärde zu übermitteln.

Für dieses gewalttätige Verhalten erhielt der 45-Jährige einen Strafbefehl von 80 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2400 Euro. Doch die Vorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung und Bedrohung stritt der nicht vorbestrafte Angeklagte im Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg ab. „Ich habe sie nur festgehalten, weil sie um sich geschlagen hat“, behauptete der Mann, der bereits vor dem Vorfall aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Er betonte überdies, dass „Handgreiflichkeiten für ihn tabu“ seien.

Noch am Tag der schmerzhaften Attacke erstattete die Frau Strafanzeige bei der Gautinger Polizei und erwirkte ein zweiwöchiges Kontaktverbot, an das er sich auch hielt. Auf Nachfrage des Gerichts berichtete das Opfer allerdings auch von weiteren Demütigungen aus der Zeit, als sie noch zusammengelebt haben. Er habe ihr einmal auf den Rücken geschlagen, am Arm gepackt, Kleidung zerschnitten oder mit dem Bügeleisen verbrannt. „Er zwang mich, seine Wäsche zu waschen und sein Bettzeug zu wechseln. Ich musste das tun, was er sagt.“ Die Noch-Ehefrau atmete bei ihren Aussagen tief durch, während ihr Peiniger den Blickkontakt in der Verhandlung vermied.

Auch eine Nachbarin der 42-jährigen Frau sagte im Prozess aus. Sie habe damals einen Streit bemerkt, der aggressiv und bedrohlich auf sie gewirkt habe – und das sei von dem Mann ausgegangen. „Ich habe zwar das Spucken nicht gesehen, aber gehört“, berichtete die Zeugin. Und sie erinnere sich noch daran, wie „aufgelöst und total durcheinander“ die Frau gewesen sei. Näheres konnte die Nachbarin nicht schildern, auch die Drohgestik des Mannes habe sie nicht wahrgenommen.

Trotzdem riet Richter Benjamin Lenhart dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zu überdenken. Dabei bot er ihm an, die Tagessatzhöhe angesichts seiner Insolvenz und neuen wirtschaftlichen Verhältnisse zu senken, womit die Geldstrafe um knapp 1000 Euro niedriger ausfalle. Auch die Staatsanwältin sah in dem Fall keine Chancen auf einen Freispruch und folgte der Einschätzung des Gerichts. Zwar legte der Angeklagte kein Geständnis ab, akzeptierte aber dann doch noch den Strafbefehl.

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