Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Geständiger Dealer

Lesezeit: 1 min

22-Jähriger nimmt Strafe wegen Drogenhandels an

Von Christian Deussing, Starnberg

Seine Fahrt unter Drogeneinfluss frühmorgens in München war einer Polizeistreife aufgefallen. Gleich nach der Kontrolle wurde im vergangenen September die Starnberger Wohnung des jungen Autofahrers durchsucht. Die Fahnder entdeckten abgepackt in Tütchen 82 Gramm Marihuana, zwölf Gramm Haschisch und eine Feinwaage - sowie laut Anklage 530 Euro in einem Schuhkarton, die offenkundig aus Drogengeschäften stammten. Der 22-jährige Angeklagte legte am Dienstag vor dem Schöffengericht Starnberg ein umfassendes Geständnis ab. Der Kfz-Mechaniker wurde wegen unerlaubten Besitzes und Handelns mit Betäubungsmitteln in "nicht geringer Menge" zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt; er muss zudem 1400 Euro an die Drogenberatung Condrobs zahlen. Der Angeklagte, der seine Abstinenz von Rauschgiften nachweisen konnte, nahm das Urteil an.

Ein 26-jähriger Polizist erinnerte sich im Prozess, wie "verschwitzt, nervös und mit glasig-roten Augen" der Mann bei der Kontrolle am Steuer gesessen hatte. Er sei aber umgänglich gewesen und habe der Durchsuchung seiner Wohnung freiwillig zugestimmt, betonte der Zeuge. Dieses kooperative Verhalten würdigte auch der Staatsanwalt, obwohl unklar blieb, wer den Stoff geliefert hatte. Der Ankläger ging davon aus, dass der Mann größtenteils das Rauschgift an Bekannte und Freunde verkaufte, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Es war überdies glaubhaft dargelegt worden, dass die 2680 Euro aus einem Safe der Wohnung nichts mit Drogendeals zu tun hatten.

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant inzwischen aus Starnberg weggezogen sei, um auch sein Umfeld zu wechseln. Der Angeklagte fährt täglich mit dem Zug zur Arbeit, weil er nach seiner Drogenfahrt den Führerschein verloren hatte. Die Richterin bescheinigte dem 22-Jährigen, jetzt auf "einem guten Wege zu sein". Sie machte ihm aber deutlich, dass auch die weichen Drogen in "keinster Weise harmlos" seien.

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Quelle:
SZ vom 31.05.2017
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