Starnberg:Geschenke bis 25 Euro erlaubt

Antikorruptionsrichtlinie gilt auch für Starnbergs Bürgermeister

Korruption ist ein durchaus ernst zu nehmendes Thema, dass bei Städten und Kommunen nachhaltigen Schaden zulasten der Allgemeinheit anrichten kann. Um das Vertrauen und integre Handeln von Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wahren, muss der geringste Anschein vermieden werden, für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabenerfüllung empfänglich zu sein. Doch was für Postboten, Müllwerker, Betriebshofmitarbeiter und Verwaltungskräfte gilt, muss auch für Bürgermeister gelten. Die Starnberger Stadtverwaltung hat daher die bislang nur für die städtischen Mitarbeiter geltende Antikorruptionsrichtlinie überarbeitet und die Vorschriften auf den Bürgermeister und seine beiden Stellvertreterinnen ausgeweitet. Der Stadtrat stimmte dem Paket in seiner Sitzung am Montag einhellig zu. Künftig gilt: Die Wertgrenze von Sachzuwendungen beträgt pro Jahr 25 Euro, die Annahme von Bargeld ist verboten.

Freilich gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel, die dann allerdings der Zustimmung des jeweiligen Dienstherrn bedürfen. Grundsätzlich gilt: Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt ein beamtenrechtlich und tarifvertraglich geltendes Annahmeverbot. Demnach dürfen die Beschäftigten gar nichts annehmen - jede noch so kleine Zuwendung wäre also zustimmungspflichtig. Die Vorgaben sollen die Mitarbeiter vor Risiken der Korruption und damit vor schwerwiegenden strafrechtlichen, arbeits- und disziplinarrechtlichen Folgen schützen. Um aber nicht jedes kleine Geschenk - etwa eine Tafel Schokolade, eine Flasche Wein, ein Buch oder auch ein Blumenstrauß - zum Verwaltungsakt zu machen, hat die Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Starnberg eine maximale Obergrenze von 25 Euro pro Person und Kalenderjahr ohne vorherige Zustimmung festgelegt. Die Annahme einzelner, aber im Ergebnis unproblematischer Zuwendungen ist demnach auch ohne vorherige Zustimmung erlaubt. Für den ersten Bürgermeister der Stadt und seine beiden Stellvertreterinnen gelten die Regelungen nun ebenfalls vom 1. Oktober an.

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