Süddeutsche Zeitung

Gericht:Deo-Attacke gegen Mieter

Richterin verurteilt 57-jährigen Vermieter aus Gilching wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe.

Von Christian Deussing

Der korpulente Mann auf der Anklagebank des Starnberger Amtsgerichts atmet schwer. Der Handelsvertreter ist immer noch wütend auf das Pärchen, das bei ihm ein Appartement neben seinem Gilchinger Büro gemietet hatte. Im Streit um die fristlose Kündigung, den zu hohen Stromverbrauch und die angeblichen Mietrückstände hatte laut Anklage der Vermieter dem Bewohner aus kurzer Distanz ein Deodorant ins Gesicht gesprüht - obwohl er von dessen allergischen Reaktionen auf das Deo gewusst habe. Nach dieser Attacke im Januar 2020 soll der 57-jährige Angeklagte seinen Untermieter einige Wochen später so heftig geschubst haben, dass der Handwerker mit dem Hinterkopf gegen eine Wand geprallt sei. Der 27-Jährige kam für drei Tage mit einem Bluterguss und Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus. Zudem habe der Vermieter die Freundin des 27-Jährigen als "Mietnomadin" beleidigt, so die Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in aufgeheizter Stimmung ein Deo als Waffe gegen den jüngeren Mann bewusst eingesetzt hatte - und dies sei nicht zum ersten Mal geschehen. Auch die anderen Anklagepunkte seien belegt und die Aussagen der Zeugen glaubwürdig, erklärte Richterin Stephanie Henninger. Sie verurteilte den 57-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Zudem muss er 800 Euro an den Sozialverein "Brücke" zahlen. Wegen einer Beleidigung von Nachbarn in München war der Mann bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Verteidiger forderte dagegen einen Freispruch aus "Mangel an Beweisen", weil die Aussagen der Zeugen nicht stichhaltig seien und große Erinnerungslücken aufwiesen. Der Vermieter stritt im Prozess zudem alles vehement ab. Die Vorwürfe seien "erfunden, völliger Nonsens, ein Irrsinn und eine Kampagne als Racheaktion für die fristlose Kündigung", ereiferte sich der Angeklagte und sprach von einer "Märchenorgie" der früheren Untermieter. Denn das Deo habe sich im Badezimmer und nicht - wie behauptet - auf seinem Schreibtisch befunden, betonte der Angeklagte. Außerdem habe er beim "Räumungstermin" im Februar 2020 den Mieter gar nicht berührt, der sei nur rückwärts über einen Stuhl gestolpert und "putzmunter aufgesprungen". Das sei halt ein Unfall gewesen, erzählte der Mann. Doch die Richterin schenkte seinen Schilderungen keinen Glauben und bezeichnete sie als "Märchenstunde".

"Er drangsalierte uns und sprach unrechtmäßige Kündigungen aus", sagte der Ex-Mieter in der Verhandlung. Er hatte damals im Büro einen Zettel fotografiert, auf dem der Vermieter notiert habe: "50 Deos kaufen." Ein Zeuge, der dem 27-Jährigen beim Entrümpeln half, hatte nach eigenen Angaben die Attacke mit dem Spray deutlich gesehen. Die Freundin des Opfers berichtete, dass ihr Partner "eine Wolke abgekriegt" und unter Atemnot gelitten habe. Das bestätigte auch eine Ärztin, in deren Praxis der Mann geeilt war, um sich sofort behandeln zu lassen.

Auch zu dem angeblichen Stolperer über den Stuhl wurde der damalige Mieter befragt. Er habe den eigenen Staubsauger im Büro ausgesteckt, was der Vermieter bemerkt habe. "Der kam dann frontal mit verschränkten Armen auf mich zu und rammte mich weg", sagte der Handwerker. Er sei gegen eine Wand geknallt und habe gespürt, dass bei ihm "die Lichter ausgingen".

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SZ vom 08.11.2021
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