Fünfseenland:Polizei sprengt mehrere Corona-Partys

Beamte schicken auch Restaurantgäste und Geschäftsinhaber heim - und Eltern mit Kindern, die auf gesperrten Spielplätzen waren.

Von Christian Deussing

Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Coronavirus an. Doch das ist offenbar vielen Menschen im Fünfseenland noch nicht bewusst. Die ernsthafte Gefährdungslage scheine nicht bei allen Bürgern angekommen zu sein, befürchtet Kai Motschmann, Einsatzleiter bei der Starnberger Polizei. So musste am frühen Mittwochabend eine"Corona-Party" mit 18 jungen Leuten auf dem Steininger Grundstück in Starnberg aufgelöst werden. Denn derartige Versammlungen sind wegen der Infektionsgefahr nach einer neuen Verordnung nicht mehr erlaubt. Auch im Grubmühler Feld in Gauting und auf einem Schondorfer Parkplatz beendete die Polizei Corona- und Grillpartys von offenkundig sorglosen Jugendlichen.

Zudem meldet die Polizei weitere Verstöße gegen Verbote, die seit Mittwoch im Freistaat gelten. Demnach müssen die meisten Geschäfte geschlossen bleiben und Gaststätten um spätestens 15 Uhr schließen. Daran habe sich aber am Mittwoch ein Lokalbetreiber am Starnberger Seebahnhof nicht gehalten, sagt Motschmann. Die Gäste seien gegen 20.15 Uhr aufgefordert worden, zu gehen, der Wirt habe sich aber einsichtig gezeigt. Zudem hätten Mütter an der Tutzinger Kellerwiese die Anordnung missachtet, dass Kinder die Spielplätze nicht mehr betreten dürfen. Darauf habe eine Polizeistreife die Frauen erst hinweisen müssen, so Motschmann.

Auch in der Gemeinde Gauting wurden etliche Verstöße registriert - auf Spiel- und Bolzplätzen in der Parkstraße und an der Keltenschanze in Buchendorf sowie am Unterbrunner Weiher. Es sei zudem ein Café-Betreiber in Gauting verwarnt worden, der noch nach 15 Uhr Gäste bedient habe, berichtet Inspektionsleiter Ernst Wiedemann. Der Mittwoch sei aber noch ein "Kulanztag" gewesen, bei dem man mit Fingerspitzengefühl das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und an deren Vernunft appelliert habe, erläutert der Polizeichef. Ansonsten könnten aber Anzeigen erstattet und Geldstrafen verhängt werden.

In Utting musste die Polizei eine 77-jährige Inhaberin eines Lottogeschäftes ermahnen, die ihr Geschäft rechtswidrig noch um 17.30 Uhr geöffnet hatte - denn auch solche Läden dienen laut Verordnung nicht der täglichen Versorgung. Die Frau habe sich laut Polizei aber einsichtig gezeigt. Geordnet ging es auf dem Starnberger Wochenmarkt zu: "Meine Kunden bildeten eine Schlange mit Abstand quer über den Kirchplatz", erzählt Händler Norbert Ziegler. Allerdings schimpfte eine Rentnerin, dass sich eine Frau ohne Distanz zu wahren, vor einen Stand "hineingedrängt" habe.

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