Die Stadt Starnberg wird auch im kommenden Jahr keine Sondernutzungsgebühr für Freischankflächen von ihren Gastronomen verlangen. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Montagabend beschlossen. Die Zahlung würde eigentlich fällig werden, wenn Wirte öffentliche Flächen als Freischankfläche verwenden möchten. Wegen der Corona-Pandemie war die Gebühr bereits in diesem sowie im vergangenen Jahr ausgesetzt worden. Damit verzichtete die Stadt 2022 auf Einnahmen von etwa 10 000 Euro. Allerdings sei es essenziell, die Gastronomen in schwierigen Zeiten zu unterstützen und die Innenstadt zu beleben, erklärte Bürgermeister Patrick Janik. Deshalb müsse man an der Aussetzung der Gebühren festhalten - eine Argumentation, der die Mitglieder des Ausschusses gut folgen konnten.