Bayerische LebensartStarnbergs letzter großer Biergarten steht vor dem Aus

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Anheimelndes Ambiente unter alten Kastanienbäumen: Der Gasthof in der Au zählt zu den ältesten Wirtshäusern Starnbergs.
Anheimelndes Ambiente unter alten Kastanienbäumen: Der Gasthof in der Au zählt zu den ältesten Wirtshäusern Starnbergs. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der „Gasthof in der Au“ soll einem modernen Gebäudeensemble weichen: Das 186 Jahre alte Gebäude müsste abgerissen werden, der Biergarten mit altem Baumbestand würde verschwinden. Das will der Stadtrat mit einem Bebauungsplan verhindern.

Von Peter Haacke, Starnberg

Biergärten sind seit Jahrhunderten bayerische Kultorte und fester Bestandteil des sozialen Lebens. Einen der letzten typischen Biergärten in Starnberg unter prächtigen alten Kastanienbäumen betreiben die Besitzer des „Gasthof in der Au“ in der Josef-Jägerhuber-Straße. Doch die Tage des beliebten Lokals könnten bald gezählt sein: Das 1839 errichtete Haus nebst Nebengebäuden soll abgerissen werden. Dem Bauausschuss lag in der Vorwoche ein Antrag auf Vorbescheid für vier Neubauten mit Tiefgarage vor, der bei den Stadträten aber auf keine Gegenliebe stieß. Jetzt soll ein Bebauungsplan helfen, die letzte Oase bayerischer Bierseligkeit in der Starnberger Kernstadt zu retten.

Die „Au“ ist eine Institution und gilt als eines der ältesten noch erhaltenen Wirtshäuser Starnbergs. Es entstand einst als Pferdepoststation mit Gastzimmern zu einer Zeit, als es die Eisenbahn (seit 1856) noch gar nicht gab. Es dürfte somit eines der ältesten Häuser Starnbergs sein, das jedoch nicht unter Denkmalschutz steht: Zahllose Ein- und Umbauten haben den Charakter des Hauses über die Jahrzehnte grundlegend verändert, zu massiv sind die Eingriffe in die Bausubstanz, stellte das Landesamt für Denkmalpflege fest. Aus Sicht der Betreiber ist das historische Gebäude für moderne Gastronomie allerdings nicht mehr zeitgemäß und verursache hohe Kosten, hieß es. Zudem sei die Zahl der Gäste rückläufig.

Gerüchte über ein mögliches Aus des beliebten Gasthofs machten erstmals 2019 die Runde: Das Wirtspaar Marija und Bozo Ledic, das den „Staltacher Hof“ 1991 übernommen und sich später mit einem Finanzdienstleister auf die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingelassen hatte, deutete schon vor sechs Jahren ein mögliches Ende der bestehenden Verhältnisse an. Das rief umgehend den Stadtrat auf den Plan: Vehement setzte sich das Gremium für den Erhalt des Gasthofs mit Biergarten ein, einstimmig wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

Ziel des Ganzen: Das stadtbildprägende Haus, Gastronomie und Biergarten mit Bäumen in angemessener Größe zu erhalten, gleichzeitig aber auch eine „maßvolle Nachverdichtung“ durch Wohn- und Geschäftsgebäude zu ermöglichen. Allerdings blieb es bei der Ankündigung. Ein Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Josef-Jägerhuber-Straße, Leutstettener Straße, Münchner Straße (B2) und Bahnlinie existiert bis heute nicht. Die Gaststätte wurde weiterhin betrieben. 2022 folgte aber ein Grillverbot im Biergarten, weil sich Nachbarn belästigt fühlten.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid ist die Angelegenheit nun wieder brandaktuell. Unklar sind die Eigentumsverhältnisse, der Wert des Areals wird auf acht Millionen Euro taxiert. Grundsätzlich, betonte Stadtbaumeister Stephan Weinl, sei eine Bebauung im Mischgebiet mit Gewerbebetrieben möglich, führe aber unweigerlich zu Konflikten. Der Antrag sieht den Bau von drei Wohngebäuden mit 320 bis 360 Quadratmetern Grundfläche und zehn Metern Höhe sowie eines kleineren Baukörpers (170 Quadratmeter, acht Meter hoch) mit Gastronomie im Erdgeschoss und erstem Obergeschoss vor. Unweigerlich müssten sämtliche Bestandsgebäude auf dem insgesamt 4750 Quadratmeter großen Areal abgerissen und nahezu alle Bäume gefällt werden. Laut Weinl sei davon auszugehen, dass das Landratsamt die Neubauten als „bauplanungsrechtlich zulässig“ beurteilen werde. In der Umgebung sind Gebäude mit ähnlichen Dimensionen vorhanden.

Eines der ältesten Gebäude Starnbergs: Der 1839 erbaute Gasthof in der Au war ursprünglich eine Pferdepoststation mit Übernachtungsmöglichkeit. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz.
Eines der ältesten Gebäude Starnbergs: Der 1839 erbaute Gasthof in der Au war ursprünglich eine Pferdepoststation mit Übernachtungsmöglichkeit. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz. (Foto: Nila Thiel)

Im Stadtrat herrscht unterdessen weiterhin Einigkeit: Der Biergarten soll erhalten bleiben. „Der Schutz des Biergartens steht bei mir ziemlich weit oben“, betonte Bürgermeister Patrick Janik (CSU, UWG, SPD, BLS). Grundsätzlich habe er kein Problem mit einer Bebauung und erachte es auch als glaubwürdig, dass der Bestand nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sei. Aber mit diesem Entwurf? „So bitte nicht“, sagte er. Ludwig Jägerhuber (CSU) erzürnte sich: „Der Vorbescheid hält sich an nichts, was wir beschlossen haben“, grantelte er, „der Bebauungsplan ist ein Muss“. Der Antrag wurde folgerichtig zurückgestellt, stattdessen soll nun endlich der 2019 beschlossene Bebauungsplan entstehen. Das dürfte erfahrungsgemäß jedoch mindestens zwei bis drei Jahre dauern, mit dem Bauwerber soll zudem gesprochen werden. Ob auch der „Gasthof in der Au“ ebenso lange betrieben wird, ist ungewiss.

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