In Deutschland werden jedes Jahr etwa 100 000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Bisher gilt: Wer eine Abtreibung vornimmt, begeht eine Straftat. Ausgenommen sind in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs lediglich Abtreibungen nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. 1993 wurde das Verbot aufgeweicht, seither bleibt ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, vorausgesetzt, die Frau nimmt zuvor eine Beratung in Anspruch. Eine Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung nun eine Legalisierung von Abbrüchen im ersten Trimester.
Paragraf 218:"Es braucht mehr Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche machen"
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Abtreibungen legalisieren? Keine gute Idee, sagt Beraterin Sophie Ponwenger. Dennoch fordert sie eine bessere Versorgung.
Interview von Carolin Fries, Fürstenfeldbruck/Starnberg/Dachau

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