Starnberg:Frey fordert Ende des "wilden Plakatierens"

Es war ein Wahlkampf, wie ihn Starnberg zuvor noch nie erlebt hatte: Anlässlich der Kommunalneuwahlen im März 2015 war die gesamte Stadt zugepflastert mit Plakaten der insgesamt acht Gruppierungen, die um die Aufmerksamkeit der Wählerschaft buhlten. Abgesehen von städtischen Reklametafeln fanden sich Wahlplakate und Banner auch an privaten Zäunen, auf beweglichen Wahlplakatständern oder Hauswänden. Doch auch vor den Wahlen zum EU-Parlament hatten einige Parteien - allen voran die AfD - flächendeckend Straßenlaternen in Beschlag genommen. Ermöglicht wurde das durch die städtische Plakatierordnung, die bislang sechs Wochen vor Wahlen und bei sonstigen Abstimmungen ein "wildes Plakatieren" in der Kreisstadt erlaubt. Nach dem Willen der Starnberger CSU soll es damit bei den Kommunalwahlen 2020 jedoch vorbei sein: Landratskandidat Stefan Frey hat beantragt, der Stadtrat möge das Ende des wilden Plakatierens beschließen.

Die Plakattafeln der Stadt seien "ausreichend für die angemessene und geordnete Werbung von allen Parteien und politischen Gruppierungen", schreibt Frey. Nötigenfalls solle die Stadt weitere Plakattafeln anbringen. "Wildes Plakatieren kann nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen", schreibt Frey, "insbesondere dann, wenn Straßenzüge und Laternenmasten sprichwörtlich zugepflastert werden". Auf Nachfrage ergänzte er, die wahllos angebrachte Wahlwerbung stelle eine "Verschandelung der Stadt" dar, die beim Wähler zudem eher negativ wirke. Der Stadtrat soll daher den zweiten Absatz zur Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt ersatzlos streichen.

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