Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Fahrtkosten für Schüler

Nur noch bis zum Ende dieses Monats können Eltern oder volljährige Schüler die Erstattung der Fahrtkosten beim Landratsamt Starnberg beantragen. Die Antragsfrist läuft am Montag, 31. Oktober, ab. Nach einer Mitteilung der Kreisbehörde sind Schüler ab der elften Jahrgangsstufe aus dem vorherigen Schuljahr 2015/2016 für diese Kostenerstattung berechtigt. Zudem müssen sie ein Gymnasium, eine Realschule, Wirtschafts- oder Berufsfachschule besuchen. Der Schulweg sollte länger als drei Kilometer und zur nächstgelegenen Schule führen. Es könnten grundsätzlich die Kosten beglichen werden, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 Euro im Schuljahr übersteigen, teilte das Landratsamt mit. Die Anträge sind an den Bereich der "Schülerbeförderung" im Landratsamt zu richten und sind auch auf der Homepage der Behörde unter www.lk-starnberg/schulformulare abrufbar. Weitere Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 08151/148-587 oder 08151/148-558, heißt es in der Pressemitteilung.

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SZ vom 19.10.2016 / deu
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