Bürgermeisterin vor Gericht:Landesanwaltschaft will John Bezüge um zehn Prozent kürzen

Starnberg Tunnel Spatenstich, DEMO

Eva John ist seit 2014 Bürgermeisterin von Starnberg. Zuvor war sie zehn Jahre Kreiskämmerin. Bei der nächsten Kommunalwahl am 15. März 2020 will sie wieder antreten.

(Foto: Georgine Treybal)

Die Starnberger Rathauschefin muss sich am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Sie soll gegen die Gemeindeordnung verstoßen haben.

Die Liste der erhobenen Vorwürfe ist lang, das Verwaltungsgericht München wird in der Verhandlung am Mittwoch, 3. Juli (9.30 Uhr, Bayerstraße 30, Saal 4) prüfen, wie schwer die Verstöße gegen die Gemeindeordnung tatsächlich wiegen: Die Landesanwaltschaft Bayern hatte im August 2018 nach einem Jahr Ermittlungen Disziplinarklage gegen Starnbergs Bürgermeisterin Eva John mit dem Ziel einer Kürzung der Dienstbezüge erhoben. Einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zufolge sollen ihre Bezüge für mindestens 36 Monate um ein Zehntel gekürzt werden.

Das Grundgehalt beträgt 8070 Euro im Monat

Die Disziplinarbehörde wirft der beklagten Bürgermeisterin vor, insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn Beschlüssen des Stadtrates nicht hinreichend nachgekommen zu sein und dem Informationsrecht des Stadtrates nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen zu haben. Weitere Vorwürfe betreffen eine nicht rechtzeitige Beanstandung eines Stadtratsbeschlusses zu dem Immobiliengeschäft "Centrum", verspäteter Vollzug des Beschlusses zur Versendung einer Information über den B2-Tunnel an die Starnberger Haushalte oder die Beschlussfassung in einer Stadtrats-Sondersitzung trotz fehlender Beschlussfähigkeit.

Das Grundgehalt für Erste Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden bis 30.000 Einwohner beträgt laut Landesamt für Finanzen in Besoldungsstufe B3 derzeit monatlich knapp 8070 Euro brutto.

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