Starnberg:Es bleibt bei der Hälfte

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Die Stadt zahlt den Angestellten der freien Kita-Träger künftig 50 Prozent der Großraumzulage

Von Peter Haacke, Starnberg

München zählt bundesweit zu den Spitzenreitern im Hinblick auf Miet- und Lebenshaltungskosten. Aus gutem Grund gibt es für Angestellte des öffentlichen Dienstes in der Landeshauptstadt daher eine "München-Zulage", die aus Gründen der Gleichbehandlung auch in einigen Kommunen der hochpreisigen Nachbarlandkreise gewährt wird: Kinderpflegerinen sind gesucht, das Gehalt kann entscheidend sein für Arbeitnehmer. Insbesondere jene Berufsgruppen, die nicht unbedingt als überbezahlt gelten, sind heilfroh über die Zuwendung in Höhe von bis zu 270 Euro pro Monat. In Starnberg zahlt die Stadt die Großraumzulage aber nicht nur an Beschäftigte der städtischen Kindertagesstätten und Kindergärten, sondern als Defizitausgleich zur Hälfte auch an Angestellte freier Träger - sofern der jeweilige Arbeitgeber die andere Hälfte dieser "freiwilligen Leistung" übernimmt. So hatte es der Stadtrat im Dezember beschlossen. Diese Regelung hat der Finanzausschuss am Montag aufgeweicht: Die 50-prozentige Zulage der Stadt soll künftig auch dann gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber keinen Eigenanteil leistet.

Grund für die Entscheidung ist die Mitteilung zweier freier Träger, die Beitragserhöhungen zulasten der Eltern ankündigen, sollte es bei der erst im Dezember beschlossenen Regelung bleiben: Die "Fortschritt - Konduktives Förderzentrum gGmbH" und die Lebenshilfe Starnberg müssten demnach die Elternbeiträge erhöhen, wenn sie einen Eigenanteil zur Großraumzulage leisten müssten. "Fortschritt" beantragte daher die Zahlung des städtischen Zuschusses unabhängig von der Leistung des eigenen Unternehmens, die Lebenshilfe regte an, den städtischen Anteil zu erhöhen. Ansonsten müsse die Lebenshilfe zur Kostendeckung die Elternbeiträge zwischen 28 und 43 Euro erhöhen, die Kinderbetreuung würde somit teurer als in den städtischen Einrichtungen.

Die freiwillige Leistung der Stadt, die einerseits dringend auf Angebote der freien Träger zur gesetzlich vorgeschriebenen Kinderbetreuung angewiesen, andererseits aber auch nicht zur Zahlung der Zulage verpflichtet ist, beträgt im Jahr 2021 voraussichtlich etwa 200 000 Euro. Das "Bündnis Mitte Starnberg" (BMS) beantragte durch Eva Pfister eine hundertprozentige Übernahme der Großraumzulage durch die Stadt: Angesichts enormer Kosten für Kreisumlage, Personal und individueller Schülerbeförderung sei es nicht angemessen, um weitere 200 000 Euro "rumzuzicken". Insgesamt wendet die Stadt jährlich mehr als fünf Millionen Euro für Kinderbetreuung auf. Pfisters Vorschlag traf angesichts der prekären Haushaltssituation jedoch auf wenig Gegenliebe. "Genau so haben wir es in den letzten Jahren beim Haushalt gemacht", befand Finanzreferent Thomas Beigel (CSU), "und deshalb stehen wir jetzt vor einem Scherbenhaufen." Auch bei den übrigen Fraktionen kam Pfisters Vorschlag schlecht an: Sie stimmten geschlossen gegen den BMS-Antrag.

Als Kompromiss beschloss das Gremium einhellig, dass die Stadt im Rahmen des Defizitausgleichs für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger von Kindertageseinrichtungen künftig ohne weitere Bedingungen 50 Prozent der Großraumzulage übernehmen wird.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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