Die ersten Familien sind bereits eingezogen, andere bauen noch an ihrem Eigenheim, aber es gibt auch noch Lücken. Unübersehbar jedoch ist: Das Neubaugebiet "Am Wiesengrund" im Süden der Stadt Starnberg gewinnt zunehmend an Kontur. Insgesamt 51 Reihenhäuser sollen zunächst fertiggestellt werden, danach ist der Bau weiterer Gebäude mit Geschosswohnungen geplant. Doch bekanntlich kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt: Zwei Kläger - eine Freiherrin aus Baden-Württemberg und ein erst seit wenigen Jahren in Starnberg ansässiges Paar - haben eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan 8070 auf den Weg gebracht. Insbesondere ein Heizkraftwerk am südöstlichen Rand des Areals ist ihnen ein Dorn im Auge. Im Extremfall droht den Betroffenen gar der Abriss ihrer neuen Eigenheime - was freilich als unwahrscheinlich gilt.
Der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nahm sich am Dienstag der komplexen Materie an, einen ganzen Tag lang wurde verhandelt. Vorläufiges Ergebnis: Der 2019 beschlossene Änderungsbebauungsplan, der insbesondere einen Standort für eine Nahwärmestation zur Versorgung des Wohngebiets "Am Wiesengrund" ausweist, wird nun aufgehoben. Diese Änderung habe nicht im vereinfachten Verfahren erfolgen können, da hierdurch die Grundzüge der ursprünglichen Planung berührt seien, heißt es dazu auf Anfrage seitens des VGH. Zudem bestünden rechtliche Bedenken "im Hinblick auf eine fehlende Grundflächenfestsetzung für die Nahwärmeversorgungseinrichtung". Eine Petitesse: Tatsächlich hatte die Stadt Starnberg für das kleine Heizkraftwerk zwar die Höhe angegeben, die Flächenangaben aber vergessen, präzisierte Bürgermeister Patrick Janik (CSU, UWG, SPD, BLS). Dieser Mangel gilt zwar als formelle Kleinigkeit, wird Verwaltung und Stadtrat aber "eine Extra-Runde in den Gremien" (Janik) bescheren.
Gleichwohl schließt sich der Fauxpas zur Änderung des Bebauungsplans an eine Reihe von Pleiten, Pech und Pannen um das ambitionierte Einheimischen-Modell an, das als Prestige-Objekt der ehemaligen Bürgermeisterin Eva Pfister (vormals John) von Beginn an unter keinem guten Stern stand: Mehrfach wurden die Vergabekriterien nachjustiert, wobei die Stadt auf fundierte juristische Begleitung verzichtete. Die Verlosung der 51 Grundstücke musste mehrfach wiederholt werden, dann stellte sich heraus, dass ein Bewerber übersehen worden war. Die Folge war ein nahezu einjähriger Stillstand. Im Frühjahr 2020 drohten 31 Bewerber Dienstaufsichtsbeschwerde, Schadenersatz- und Untätigkeitsklage gegen die Stadt an. Mehr als 20 Bewerber verzichteten letztlich auf ihr Baurecht, weil sich die prognostizierten Kosten für die Erschließung nahezu verdoppelt hatten. Und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 2 ist bis heute nur unbefriedigend gelöst.

Weiterer Höhepunkt ist nun die Normenkontrollklage gegen die Baugenehmigung des nachträglich eingeplanten Heizwerks, aber auch den gesamten Bebauungsplan. Noch im Mai 2021 hatte die Starnberger Stadtverwaltung per E-Mail einem Bauherren mit Blick auf die ausstehende Gerichtsentscheidung vorsorglich mitgeteilt: "Diese (Klage) kann im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen und hätte somit die Verpflichtung des Rückbaus der einzelnen Käufer zur Folge. In diesem Fall würde die Stadt die Kosten für die Rückabwicklung des Kaufvertrages übernehmen. Die Kosten für den Rückbau des Hochbaus obliegen allerdings den Käufern." Aus Sicht der Stadtverwaltung aber ist dieses Szenario höchst unwahrscheinlich, zumal es schlicht unverhältnismäßig wäre. Im fehlerhaften Änderungsbeschluss mit Verlegung der Heizzentrale erkennt Bürgermeister Janik "keine große Dramatik": Ein juristisch wasserdichter Beschluss soll schnellstmöglich im Bauausschuss verabschiedet werden - ein "heilbarer Fehler, der vergleichsweise leicht zu beheben ist", sagt Janik. Er geht davon aus, dass die Heizzentrale in jedem Fall stehen bleibt - zumal das Gebäude als einziges auf dem insgesamt 3,5 Hektar großen Areal eine Baugenehmigung hat und somit Bestandsschutz am Standort genießt.
Anders verhält es sich mit dem Bebauungsplan für das Gesamtareal. Bei Janik, der zumindest dem Auftakt der Verhandlung am Dienstag bis zum Mittag beiwohnte, überwog der Eindruck, dass das VGH bislang keine Punkte für eine formale Beanstandung entdeckt habe. Gleichwohl weiß auch der Bürgermeister: "Bebauungsplanverfahren sind komplizierte Verfahren." Für die Richter am VGH stellt das "objektive Rechtsbeanstandungsverfahren" eine aufwendige Angelegenheit dar: Alles muss geprüft und auf Fehler hin untersucht werden. Das Ergebnis ist offen. Das VGH teilte mit: Eine Entscheidung über den Normenkontrollantrag gegen den ursprünglichen Bebauungsplan wurde unter anderem aufgrund der in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorerst vertagt. Das Thema "Wiesengrund" bleibt der Stadt also erhalten.

