Mehr Einnahmen, weniger MüllKampf gegen die Wegwerfkultur

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Eine To-Go-Tüte und ein To-Go-Becher: Das Bundesverfassungsgericht hat bei der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen Ende Januar zugunsten der Stadt Tübingen entschieden. Diese kommunale Abgabe möchte nun auch die Stadt Starnberg erheben.
Eine To-Go-Tüte und ein To-Go-Becher: Das Bundesverfassungsgericht hat bei der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen Ende Januar zugunsten der Stadt Tübingen entschieden. Diese kommunale Abgabe möchte nun auch die Stadt Starnberg erheben. Christoph Schmidt

Die Stadt Starnberg könnte Bayerns erste Kommune werden, die analog dem Tübinger Modell eine Verpackungssteuer erhebt – sofern auch das Innenministerium des Freistaats mitspielt.

Von Peter Haacke, Starnberg

Alles muss immer irgendwie verpackt sein: Papier, Pappe, Plastik, Kunststoff, Glas, Klarsicht- oder Alufolie umhüllen alles Mögliche – auch Lebensmittel und Getränke zum schnellen Verzehr. Und dann? Überwiegend landen die Verpackungen im Müll, oft genug aber werden die Reste irgendwo entsorgt, achtlos weggeworfen und verschmutzen die Umwelt. Das muss nicht sein, befinden Starnbergs Stadträte – und erwägen nun die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Sollten auch das Starnberger Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und abschließend das Innenministerium dem in Bayern bislang beispiellosen Vorhaben zustimmen, könnte Starnberg die erste Kommune des Freistaats werden, die eine kommunale Abgabe auf Einwegverpackungen erhebt.

Vorbild wäre die rund 91 000 Einwohner zählende Stadt Tübingen im Herzen Baden-Württembergs, die – gestärkt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – die Steuer schon 2022 eingeführt hat. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, sich an den Vorgaben der Universitätsstadt zu orientieren. Grundsätzlich neu ist die Idee einer Verpackungssteuer allerdings nicht. Bereits im Oktober 2020 hatten die Starnberger Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt, waren mit ihrem Ansinnen aber wegen rechtlicher Unsicherheiten und einem unbekannten Kosten-Nutzen-Verhältnis gescheitert. Der zweite Anlauf im Kampf gegen den Verpackungswahn könnte jetzt Erfolg versprechender sein. Diesmal hat allerdings die CSU-Fraktion den Antrag eingebracht, und auch die rechtlichen Unsicherheiten sind durch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 22. Januar 2025) eindeutig geklärt: Tübingen darf auf Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke eine Steuer erheben.

Das trifft auch im Rest der zugemüllten Republik auf offene Ohren. Aktuell begrüßen der Deutsche Städtetag und die Deutsche Umwelthilfe ausdrücklich das BVG-Urteil und animieren die Städte, ebenfalls eine Verpackungssteuer einzuführen. Unlängst erst nahmen Ende März mehr als 300 Teilnehmer aus bundesweit 144 Kommunen an einer Online-Veranstaltung der Umwelthilfe zum Thema teil, das Interesse ist groß. Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten noch weitaus mehr Gemeinden eine Verpackungssteuer einführen. Zumal sich damit nicht nur die Müllflut etwas eindämmen, sondern auch Geld verdienen ließe.

Wie in vielen anderen Städten auch kann in Starnberg zunehmend eine Vermüllung durch Einwegverpackungen für Getränke und Speisen festgestellt werden. In unschöner Regelmäßigkeit landen Plastikbehältnisse für Obst, Sushi oder Smoothies, Dosen, Pizzakartons, Aluminiumfolien und Papiertüten von Schnellrestaurants, Imbissen, Esstheken, Bäckereien, Cafés und anderen „To go“-Anbietern auf der Seepromenade, im Bereich der Bahnhöfe, der Innenstadt oder in Grünflächen. Die Mitarbeiter der Starnberger Finanzverwaltung haben etwa 50 bis 70 Betriebe im Stadtgebiet ausgemacht, die ihre Produkte bislang in Einwegverpackungen mit Einweggeschirr und -besteck zum schnellen Verzehr anbieten.

Wer Essen aus dem Restaurant oder von einem Imbiss holt, nimmt aktuell oft auch Verpackungsmüll mit. Das hat sich geändert: Seit 2023 hat man in größeren Betrieben die Wahl – zum Beispiel zugunsten eines Mehrwegbehälters gegen Pfand.
Wer Essen aus dem Restaurant oder von einem Imbiss holt, nimmt aktuell oft auch Verpackungsmüll mit. Das hat sich geändert: Seit 2023 hat man in größeren Betrieben die Wahl – zum Beispiel zugunsten eines Mehrwegbehälters gegen Pfand. Bernd von Jutrczenka/dpa

In Tübingen hat man gute Erfahrungen mit der Verpackungssteuer gemacht, Gastronomie und Handel erlebten offenbar keine gravierenden wirtschaftlichen Einbußen. Der Leiter des Tübinger Bauhofs verzeichnet seit 2022 weniger Müll in Mülleimern und auf den Straßen. Mittlerweile sei die Verpackungssteuer akzeptiert und werde sogar von einem Großteil der Bevölkerung befürwortet, heißt es. Begleitet wurde die Einführung der Abgabe zuvor von einer Beratungs- und Informationskampagne und der Beratung der Betriebe über Mehrweg-Alternativlösungen. Seither generiert Tübingen jährlich Beträge zwischen 900 000 und einer Million Euro – also etwa zehn Euro pro Einwohner.

Umgerechnet auf Starnberger Verhältnisse mit seinen gut 24 000 Einwohnern geht die Stadtverwaltung jährlich von Einnahmen über 250 000 Euro aus. Der personelle und Kostenaufwand hierfür wäre – zumindest rechnerisch – weitaus geringer als etwa zur Erhebung der Hundesteuer (130 000 Euro/Jahr) oder der Zweitwohnungssteuer (550 000), und auch die Anfangsinvestitionen hielten sich in überschaubaren Grenzen. Zudem wird erwartet, dass durch die Verpackungssteuer künftig weniger Take-away-Müll im öffentlichen Raum anfällt. Auch schlägt die Verwaltung – analog des Tübinger Modells – ein Förderprogramm für Mehrwegsysteme und eine umfassende Infokampagne vor. In der Praxis werde dann vom jeweiligen Betrieb eine einmalige Erklärung über den Verbrauch der Einwegverpackungen zu Beginn des Folgejahres gefordert. Bereits jetzt müssen die Betriebe im Rahmen der regulären Steuererklärung ihren Verbrauch ermitteln.

Abfallkorb mit entsorgten "Coffee to go" Einwegbechern auf dem Münchner Marienplatz.
Abfallkorb mit entsorgten "Coffee to go" Einwegbechern auf dem Münchner Marienplatz. Catherina Hess

Ob Starnberg tatsächlich Bayerns erste Kommune wird, die eine Verpackungssteuer erheben darf, bleibt abzuwarten. Auch andere liebäugeln mit der Idee: Mehr Einnahmen und weniger Müll sind eine reizvolle Perspektive. Die Genehmigung bedarf allerdings einer Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – ein Präzedenzfall für den Freistaat. Ausgang und Länge dieses Genehmigungsprozesses kann nicht abgeschätzt werden. Ansonsten aber könnte es schnell gehen: Tübingen stellt der Stadt Starnberg alle erforderlichen Materialien, Formblätter, Satzungen, Werbung und Texte zur Verfügung. Eine Mehrheit im Stadtrat stimmte dafür; lediglich WPS, BMS und BLS votierten dagegen. Eitle Freude aber herrschte insbesondere bei den Grünen: Fraktionschef Franz Sengl betonte, seine Gruppierung werde die CSU im Stadtrat gern weiterhin unterstützen, sofern sie „grüne Anträge“ stelle. Konter von Finanzreferent Thomas Beigel (CSU): „Wir sind halt doch die besseren Grünen.“

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SZ PlusKommentar von Linus Freymark

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