Starnberg:Die Gebühren für Gräber steigen

Die Stadt hat die Satzung für die Friedhöfe überarbeiten lassen. Beisetzungen bleiben dennoch ein Zuschussgeschäft - weil zu wenige Starnberger sterben.

Von Peter Haacke

Im Leben gibt es bekanntlich nichts umsonst - nicht einmal den Tod, denn der kostet das Leben. Doch auch über das Lebensende hinaus fallen Kosten für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen und Grabgebühren an. Die Starnberger Stadtverwaltung hat die Entgelte neu kalkulieren lassen und parallel dazu auch gleich die Friedhofssatzung überarbeiten lassen. Die wichtigsten Neuerungen: Übernachtungen auf dem Friedhof sind künftig verboten, Urnen sollen aus Gründen des Umweltschutzes aus biologisch abbaubarem Material bestehen, und die Gebühren steigen ebenfalls von 2018 an. Ein Grund dafür: In Starnberg werden bis 2020 voraussichtlich zu wenige Menschen sterben, um die Gebühren stabil zu halten, wie UWG-Stadtrat Winfried Wobbe anmerkte.

Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich am Montag mit der Thematik. Ein Büro aus Greding hatte Betriebskosten und voraussichtliche Einnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 ermittelt. Im Ergebnis ergab sich bei Kalkulation für Friedhofsanlagen, Leichenhallen, Bestattungen und Grabnutzungsgebühren eine Kostenunterdeckung. Insbesondere die Gebühr zur Nutzung von Leichen- oder Trauerhalle sei zu niedrig angesetzt worden: Die aktuelle Gebühr beträgt 169 Euro, für eine hundertprozentige Kostendeckung wären jedoch 431 Euro fällig. Die Differenz ergibt sich aus dem Umstand, dass für die Nutzung der Bestattungseinrichtung rechnerisch bislang 365 Tage angesetzt wurden, tatsächlich aber nur an 164 Tagen Beisetzungen stattfinden. Im Ausschuss bestand jedoch Einhelligkeit darüber, dass man bei der Kostendeckung weiterhin lediglich 50 Prozent ansetzen sollte - also 215,50 Euro.

Moderat um einige wenige Euro werden auch die Gebühren für eine Grabüberlassung erhöht. Warn bislang für ein Einzelgrab bis zu 74 Euro pro Jahr fällig, sind es von nächstem Jahr an 79 Euro. Auch die Jahresgebühren für ein Urnenerdgrab (49 bis 57 Euro), Urnennische (15 Euro) oder Baumbestattung (34) verteuern sich. Die Beisetzung in einem anonymen Urnenfeld kostet künftig einmalig 244 Euro. Die Grabbenutzungsgebühr für ein Kindergrab und "still" geborene Kinder sollen kostenfrei sein. Das Gremium votierte einstimmig dafür, bei den Gebühren nicht volle Kostendeckung anzustreben, sondern es bei 80 Prozent zu belassen. Sterbefälle und Beisetzungen in Starnberg werden von der Stadt also weiterhin finanziell unterstützt.

Überarbeitet wurde auch die städtische Friedhofsbenutzungssatzung. Demnach sind Übernachtungen auf Friedhöfen untersagt, um insbesondere Obdachlose fernzuhalten, erklärte Bürgermeisterin Eva John. Gestecke, Blumen und sonstige Gegenstände dürfen von 2018 an nicht mehr vor Urnennischen abgestellt werden. Grabbauwerke dürfen nach Genehmigung der Friedhofsverwaltung eine Höhe von 1,80 Meter überschreiten. Nach Ablauf des Grabnutzungsrechtes - in der Regel Laufzeiten von fünf bis 40 Jahren je nach Bestattungsart - müssen Grabstätten in ordnungsgemäßen Zustand ohne bauliche Anlagen und ebenerdig übergeben werden. Zudem kann das Nutzungsrecht für Gräber im Todesfall nur auf vorherigen Antrag hin an den nächsten Verwandten weitergegeben werden; eine Weitergabe ohne Verfügung ist rechtlich nicht zulässig.

Der Stadtrat soll die neue Satzung am Montag, 27. November, verabschieden.

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