Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Münchner Promi-Anwalt muss Strafe wegen Corona-Grillparty zahlen

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Das Treffen bei Weißwein und Fisch beim Segelverein sei ein Arbeitsessen gewesen, argumentiert der Mann und fordert Freispruch. Der Richter erhöht die Strafe sogar.

Eine gesellige Grillparty auf der Terrasse, leckere Salate und Wein auf dem Tisch, Gespräche mit Freunden: All das ist derzeit kein Problem. Im Lockdown vor gut einem Jahr allerdings war das verboten. Vielfach ahndete die Polizei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und verhängte Bußgelder - so auch gegen Teilnehmer eines gemeinsamen Essens auf dem Gelände des Münchner Ruder- und Segelvereins (MRSV) in Starnberg.

Bezahlen soll unter anderem ein bekannter Münchner Promi-Anwalt, der damals dabei war. Vergeblich forderte er am Freitag in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg einen Freispruch für sich: Er sei lediglich dort gewesen, um ein Beratungsgespräch mit einem Mandanten zu führen, sagte der Mann, der vor Gericht eine Adresse in Dubai als Wohnort angab.

Für die vier Polizisten, die im Mai 2020 beim MRSV im Einsatz waren, nachdem ein Zeuge telefonisch über eine Grillparty mit angeblich 40 Teilnehmern informiert hatte, sah das anders aus: Von Unterlagen oder Papieren sei auf dem Tisch nichts zu sehen gewesen, sagten die Beamten übereinstimmend. Der Rechtsanwalt habe am Stirnende des Tisches gegessen, die Tafel sei reich gedeckt gewesen. Weißwein und Fisch habe es gegeben, Kinder saßen an einem separaten Tisch.

Doch weder Mindestabstände seien eingehalten worden, noch habe jemand einen Mund-Nasen-Schutz getragen, berichtete ein 26-jähriger Beamter. In einer Mitteilung bezeichnete die Polizei das Verhalten damals als "Schlag ins Gesicht all derer, die sich schweren Herzens an die notwendigen Regeln halten". In der Verhandlung beschrieb eine 49-jährige Beamtin die Außenwirkung: "Die feiern hier, und wir müssen allein sein".

Damals war das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt, nur Angehörige von zwei Haushalten durften sich treffen. Beim MRSV nahm die Polizei die Personalien von zwölf Personen zumeist mit unterschiedlichen Wohnadressen auf.

Als Begründung für die Zusammenkunft wurde auch genannt, es handle sich um ein Arbeitsessen, denn im Vereinslokal werde renoviert. Angesichts der anwesenden Damen in Sommerkleidern und teils mit Highheels erschien den Beamtinnen diese Darstellung aber unplausibel. Unangenehm war auch aufgefallen, dass die Gäste sich vom Eintreffen der Streifen kaum irritieren ließen, sondern weiter tafelten.

Für den Rechtsanwalt, der bestritt, irgendetwas Unrechtmäßiges getan zu haben, wird es teurer. Wie der Richter erklärte, bezog sich das zunächst verhängte Bußgeld nur auf das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund, was mit 150 Euro geahndet wurde. Jetzt aber stehe die Teilnahme an einer Veranstaltung im Raum - macht 500 Euro. Der Münchner Anwalt will dagegen Beschwerde einlegen.

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SZ vom 02.07.2021 / rzl
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