Coronavirus:Mehr Rücksicht für Menschen, die von Maskenpflicht befreit sind

Maske befreit

Wie viele seiner Kollegen im Starnberger Landratsamt arbeitet auch Max Mayer derzeit im Homeoffice. Seit zwei Jahren ist der heute 29-Jährige Behindertenbeauftragter im Landkreis. Er wirbt eindringlich um Verständnis für Menschen, die aufgrund ihres Handicaps von der Maskenpflicht befreit sind.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Es kann gute Gründe haben, wenn Menschen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, stellt der Starnberger Behindertenbeauftragte Max Mayer fest. Trotzdem werden sie diskriminiert.

Von Sabine Bader

Der Behindertenbeauftragte des Landkreises, Max Mayer, schlägt Alarm. Denn mitunter sehen sich Behinderte, die von der Maskenpflicht befreit sind, rüden Bemerkungen und abfälligen Blicken ausgesetzt, wenn sie einen Laden ohne Mund-Nasen-Bedeckung betreten. "Für Betroffene ist das sehr unangenehm und diskriminierend", sagt Mayer.

Dabei gibt es etliche Erkrankungen, aufgrund derer das Tragen von Schutzmasken nicht zumutbar oder gar unmöglich ist. Das gilt laut Mayer etwa für Menschen mit eingeschränkter Lungenfunktion, die sich ohnehin schwertun zu atmen, und Personen mit starken Mehrfachbehinderungen, die möglicherweise auf ein Sauerstoffgerät im Alltag angewiesen sind.

Mayer weiß auch um die Probleme, die die Maskenpflicht für Gehörlose und Hörgeschädigte mit sich bringt. Denn sie können das Gesagte nicht mehr von den Lippen ablesen. Das erschwert die Kommunikation enorm. "Für Schwerhörige ist das derzeit ein Dauerthema im Alltag", berichtet der 29-Jährige. Wenn sie beispielsweise an der Ladenkassen stehen und die Kassierin, die selbst eine Maske trägt, den Preis sagt, sind sie oft ratlos. Erschwerend kommt laut Mayer hinzu, dass man auch die Mimik im Gesicht des Gegenübers wegen der Maske kaum erkennen und lesen kann. Der Behindertenbeauftragte weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass man den Mund-Nasen-Schutz dann abnehmen darf, wenn es der Kommunikation mit Hörgeschädigten dient.

Zweifellos sind Masken sinnvoll und nötig. Schützen sie die Mitmenschen und einen selbst doch vor der Gefahr durch das Coronavirus. Trotzdem bittet Mayer noch einmal ausdrücklich um Rücksicht auf die Personen, die von der Pflicht ausgenommen sind. Zu ihnen zählen auch Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen. Bei ihnen können Masken laut Mayer Panikattacken auslösen. Da kann der Mundschutz regelrecht zur Tortur werden, als Trigger fungieren und bei der betroffenen Person emotionale Reaktionen wie Angst, Empörung oder Wut hervorrufen.

Für eine Befreiung von der allgemeinen Maskenpflicht in Läden, Kaufhäusern, auf Bahnsteigen oder Plätzen ist allein der Arzt zuständig. Ihm obliegt es, den Betroffenen ein Attest auszustellen. Dabei ist es wichtig, dass auf dem Attest der Grund für die Befreiung auch vermerkt ist. Dazu gibt es bereits einige Gerichtsurteile. Denn fehlt diese Angabe, kann die Glaubwürdigkeit der Befreiung angezweifelt werden.

Max Mayer hat in seiner Arbeit als Behindertenbeauftragter allerdings die Erfahrung gemacht, dass es hilfreich ist, wenn Betroffene ihr Attest beim Betreten eines Geschäfts einfach griffbereit haben. Denn häufig beruhen Irritationen auf Missverständnissen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: