Starnberg:Bürgermeisterin verurteilt

Gericht sieht bei Eva John Verstöße gegen die Gemeindeordnung

Massive Verstöße gegen die Gemeindeordnung macht die Landesanwaltschaft gegen Starnbergs Bürgermeisterin Eva John (BMS) geltend und strengt ein Disziplinarverfahren an. Nach einem Jahr Ermittlungen findet am 3. Juli am Verwaltungsgericht München die Verhandlung statt. Robert Kirchmaier und Bettina Meermagen, Oberlandesanwälte der Disziplinarbehörde für Beamte, werfen John vor, insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn Beschlüssen des Stadtrates nicht hinreichend nachgekommen zu sein und die Mandatsträger nicht hinreichend informiert zu haben.

Johns Anwälte stellen John in der Verhandlung als politisches Opfer der Mehrheit im Stadtrat dar und fordern einen Freispruch. Sie verfolgen offenbar die Strategie, den vielen Zahlen, Daten und Fakten aus den Schriftsätzen der Landesanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung den menschlichen Faktor entgegenzusetzen. Dass John Beschlüsse des Stadtrats teils monatelang nicht oder nur unzureichend umgesetzt habe, sei keine Absicht gewesen, um den Stadtrat zu blockieren oder eigene Ideen zu verwirklichen, sondern schlicht Überlastung. Vielmehr hätten ihre Gegner im Stadtrat die Arbeit gezielt torpediert mit dem Ziel, die Bürgermeisterin loszuwerden. Die Bürgermeisterin selbst weist alle Vorwürfe von sich, am Ende fließen auch Tränen.

Die Landesanwaltschaft zeigt sich unbeeindruckt. Ihre Forderung: John sollen vier Jahre lang die Bezüge um zehn Prozent gekürzt werden. Das Gericht bezieht sich bei seinem Urteil aber nur auf einen Bruchteil der Vorwürfe zur Amtsführung der Bürgermeisterin aus den Jahren 2017 und 2018. Zudem sehen die Richter die Vorwürfe nur in sechs von elf Anklagepunkten als erwiesen an - und kürzen John wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten das Gehalt nur für ein Jahr um zehn Prozent. Das dürfte bei einem Grundgehalt von 8070 Euro brutto im Monat einer Strafe von etwa 10 000 Euro entsprechen. Die Verstöße gegen die Gemeindeordnung gelten als "mittelschwer". Im Oktober legt die Landesanwaltschaft Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil ein. Die Verhandlung dürfte 2020 stattfinden.

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