Starnberg:Beleidigung in der Reithalle

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50-Jährige soll neue Partnerin ihres Ex-Gatten als "billiges Flittchen" bezeichnet haben

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Streit ums Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter schwelte schon seit langem zwischen dem einstigen Paar. Der Mann hatte eine Frau geheiratet, die der Ex-Partnerin aus Gauting offenbar ein Dorn im Auge ist. Bei einer Reitvorführung der Tochter in Hanfeld eskalierte die Situation: Die Ex-Frau entdeckte das Ehepaar unter den Besuchern und rief wohl erregt: "Nimm dein billiges Flittchen und verschwindet." Die Beschimpfte fühlte sich verunglimpft - und verklagte ihre Kontrahentin wegen "Beleidigung", um ihre Persönlichkeit und Würde zu schützen. Die Staatsanwaltschaft war nicht eingebunden in den Prozess.

Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Die 50-Jährige aus Gauting stritt vor dem Amtsgericht Starnberg jedoch die Titulierung vehement ab, denn so etwas Niveauloses habe sie "niemals gesagt". Der Vorwurf der Privatklägerin sei "unfair und eine absolute Frechheit", wehrte sich die Betriebswirtin, die sich im Prozess oft ungläubig an die Stirn fasste. Dabei war auch die Rede davon, dass eine Reitlehrerin als Zeugin der 52-jährigen Klägerin nur einen Freundschaftsdienst mit einer belastenden Aussage erweisen wollte, damit diese bessere Karten im Umgangsrecht habe. Die Zeugin aber wies diesen Verdacht von sich: Sie betonte, dass die Angeklagte in der Reithalle seinerzeit hinter ihr gestanden habe und das Ehepaar laut mit den Worten "Was macht ihr hier? Hau ab mit deinem dreckigen Flittchen" angesprochen habe.

Die Gescholtene - ebenfalls aus Gauting - sei damals vor all den Leuten geschockt gewesen. Die Klägerin berichtete auch davon, dass die Angeklagte sie und ihren Kleidungsstil peinlich finde, und ob sie "aus Polen oder Tschechien" komme. "Da musste ich ein Stoppsignal setzen und eine Grenze ziehen", sagte die Ehefrau, die sich noch immer diffamiert und gekränkt fühlt. Ihr Anwalt sprach von einer "äußerst schmerzhaften Verletzung der Würde", wenn jemand als "dreckiges oder billiges Flittchen" bezeichnet und damit eine "leichtlebige Frau" assoziiert werde, die sich von Männern aushalten lasse. Der Jurist hielt es auch für abwegig, dass seine Mandantin mit ihrem Ehemann die Beleidigung als Vorwurf konstruiert haben könnte, um im Umgangsverfahren wegen des Kindes zu punkten. Der Vater sagte in der Verhandlung aus, die Klage gegen seine einstige Gefährtin nicht forciert zu haben.

Die Verteidigerin sah den "Flittchen"-Vorwurf als unbewiesen an, während die Angeklagte betonte, dass die Tochter mit "ihrem Vater nichts mehr zu tun haben" wolle. Das Gericht wertete trotzdem den Vorfall in der Reithalle eindeutig als "Beleidigung".

© SZ vom 18.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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