Amtsgericht:Teure Schimpfworte

Geschäftsmann aus Starnberg muss nach einem Streit an einer Tankstelle 1500 Euro Strafe bezahlen

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach einem Streit mit einem anderen Autofahrer in einer Starnberger Tankstelle muss ein 68-jähriger Geschäftsmann nun wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen. Er hatte einen 36-Jährigen, der mit seinem elfjährigen Sohn unterwegs war, mit deftigen Worten beschimpft. Nun stand er in Starnberg vor Gericht, weil er gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte. Zum Streit war es gekommen, nachdem der Mann an einer Zapfsäule vorbeigefahren und einem anderen Wagen zu nahe gekommen war, so dass die Spiegel umklappten. Dessen Fahrer stellte den Verursacher zur Rede und wurde laut Anklage mit dem Spruch beleidigt: "Du willst doch nur Geld, du Arschloch."

Das bestritt der 68-jährige Starnberger vor Gericht. An den Spiegeln sei kein Kratzer zu sehen gewesen, trotzdem habe der andere Fahrer "aufdringlich und penetrant mehrmals Schadenersatz gefordert", sagte der Angeklagte. Dieser Version widersprach der 36-Jährige, der den älteren Autofahrer angezeigt hatte. Ihm sei es nicht um die Spiegel gegangen, sondern darum, dass er vor seinem Sohn so beleidigt worden sei. "Das war mir peinlich", sagte der Zeuge, der sich offensichtlich in seiner Ehre gekränkt gefühlt hatte.

Nachdem die Richterin dessen Aussage glaubwürdiger fand, akzeptierte der Angeklagte den Strafbefehl und gab zu, dass er damals gesagt hatte: "Lecken Sie mich doch am Arsch." Nur fünf Monate vor dem Streit an der Tankstelle hatte der Mann Polizisten in Westfalen beleidigt und musste laut Gericht ebenfalls eine Geldstrafe bezahlen.

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