Starnberg:Befristete Sportförderung

Landratsamt erinnert an Anträge für Vereinspauschale

Nur noch bis zum 1. März können die Sport- und Schützenvereine bei ihren Landratsämtern finanzielle Unterstützung für ihre Sportangebote in Form der sogenannten Vereinspauschale beantragen. Daran erinnert jetzt das Landratsamt Landsberg: Dort sind die Anträge im Zimmer 216 erhältlich sie können aber auch von der Internetseite www.landkreis-landsberg.de/landkreis/ sport heruntergeladen werden. Für die Vereine im Landkreis Starnberg sind die Formulare auf der Webseite www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Sport/Sportförderung-und-Übungsleiterzuschüsse zu finden. Anträge, die nach dem 1. März eingehen, können im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Landkreis Landsberg erhielten 2018 insgesamt 77 Sport- und Schützenvereine eine Förderung in Höhe von mehr als 220 000 Euro. Im dortigen Landratsamt steht Sportreferent Rainer Mahl für Auskünfte zur Verfügung: Unter der Rufnummer 08191/129-1501 oder per E-Mail an Rainer.Mahl@lra-ll.bayern.de.

© SZ vom 16.01.2019 / arm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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