Starnberg„Versagen der Verwaltung“

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An der Starnberger Maximilianstraße 14 könnten für einen Neubau zwei prachtvolle ortsbildprägende Bäume gefällt werden. Dagegen regt sich Widerstand.
An der Starnberger Maximilianstraße 14 könnten für einen Neubau zwei prachtvolle ortsbildprägende Bäume gefällt werden. Dagegen regt sich Widerstand. Privat
  • Eine Verordnung zum Schutz alter Bäume in Starnberg ist seit Ende September 2025 nicht mehr in Kraft, weil die überlastete Verwaltung keine neue Verordnung eingeführt hat.
  • Trotz fehlender Rechtsgrundlage kassierte die Verwaltung weiterhin Gebühren für Baumfällungsanträge und ordnete Ersatzpflanzungen an.
  • Der Bauausschuss lehnte die Fällung zweier ortsbildprägender Bäume in der Maximilianstraße einstimmig ab, obwohl rechtlich kein Schutz mehr besteht.
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Eine Verordnung zum Schutz alter Bäume ist seit Oktober 2025 nicht mehr in Kraft. Die Verwaltung im Rathaus erklärt das mit Überlastung. Dennoch wurden weiterhin Gebühren erhoben und Ersatzpflanzungen angeordnet.

Von Peter Haacke, Starnberg

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Beim Thema „Bäume“ sind die Starnberger dünnhäutig, es ist ein Reizthema: Seit Jahren schon wird über den Erhalt wertvollen Baumbestands in Zeiten des Klimawandels kontrovers debattiert, vor allem dann, wenn es um Bauvorhaben geht. Doch nun stellte sich heraus: Eine auf zwei Jahre befristete „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands an Bäumen in der Stadt“ ist schon seit Ende September 2025 nicht mehr in Kraft. Damit nicht genug: Der SZ liegen Hinweise darauf vor, dass die Verwaltung trotz fehlender Rechtsgrundlage weiterhin für Anträge auf Baumfällungen Gebühren kassierte und Ersatzpflanzungen angeordnet hat.

Den Stein ins Rollen brachte ein Vorbescheidsantrag des Landkreises, der drei Wohnhäuser aus den Sechzigerjahren in der Maximilianstraße 14 a, b und c abreißen möchte. Stattdessen sollen dort zwei vierstöckige Gebäude entstehen, für das Quartier existiert kein Bebauungsplan. Im Grundsatz also eine unproblematische Angelegenheit. In diesem Zusammenhang wurde auch angefragt, ob zwei der insgesamt sechs stattlichen Bäume auf dem Areal gefällt werden können. Die Stellungnahme aus dem Rathaus: „Da es keine rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zum Erhalt der beiden an der straßenzugewandten Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume gibt, kann (...) das Einvernehmen erteilt werden.“

Das Erstaunen im Bauausschuss war groß. Im Vorfeld der Sitzung hatten bereits Angelika Wahmke (Stagenda 21) und Irmgard Franken (Bund Naturschutz) die Ausschussmitglieder per E-Mail informiert und unter Protest massive Bedenken und Unverständnis über die genehmigte Fällung der Bäume vorgebracht. Es sei schmerzlich, schrieb Franken, „wenn die Baumfällungen einfach durchgewunken würden“. Zahlreiche Bürger könnten „viele Fällungen nicht nachvollziehen, leiden mit und verlieren ihr Vertrauen in Politik und Stadtverwaltung“. Im Gremium wetterte Ludwig Jägerhuber (CSU), ein bekennender Baumfreund: „Ich bin tief erschüttert und sehr verärgert, sowas darf einfach nicht geschehen.“ Er war – ebenso wie Zweite Bürgermeisterin Angelika Kammerl (CSU) und die übrigen Ausschussmitglieder – der Überzeugung, dass die Baumschutzregelung noch Bestand habe. Doch dem ist nicht so.

Bislang ist noch nicht eindeutig geklärt, welche dieser Bäume gefällt werden sollen. Aus Sicht des Bund Naturschutz und der Stagenda 21 sollen sie alle in jedem Fall erhalten werden.
Bislang ist noch nicht eindeutig geklärt, welche dieser Bäume gefällt werden sollen. Aus Sicht des Bund Naturschutz und der Stagenda 21 sollen sie alle in jedem Fall erhalten werden. Privat

Tatsächlich hatte der Ferienausschuss zuletzt im August 2025 über die Einführung einer Baumschutzverordnung beraten und beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz durchzuführen.“ Grund: Die 2021 erstmals beschlossene und 2023 verlängerte Sicherungsverordnung – eine vorläufige Regelung – war nur bis Ende September 2025 gültig. „Sie tritt außer Kraft, wenn für ihren Geltungsbereich eine Baumschutzverordnung in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren“, heißt es unmissverständlich im Schlusssatz.

Doch zur Neuauflage einer Baumschutzverordnung, die 2015 in der Amtszeit von Eva John (jetzt: Pfister) in knapper Abstimmung mit Stimmen von BMS, FDP, WPS und BLS nach 23 Jahren abgeschafft wurde, kam es bislang nicht: Das obligatorische aufwendige Verfahren zur Abwägung der insgesamt 17 Anregungen, Einwände und Widersprüche wurde stattdessen einfach in die ohnehin überbordende Prioritätenliste der chronisch überlasteten Bauabteilung einsortiert – und blieb dort unbearbeitet liegen. Folge: Seit neun Monaten existiert in Starnberg keine rechtssichere Grundlage mehr zum Erhalt schützenswerter Bäume. Vize-Bürgermeisterin Kammerl, die sich schon vor fünf Jahren für eine Baumschutzverordnung starkgemacht hatte, sprach unverhohlen von einem „Versagen der Verwaltung“.

Der Landkreis möchte die Bestandsgebäude in der Maximilianstraße abbrechen und durch zwei Komplexe ersetzen. Unklar ist, ob es sich in der Skizze um vorhandene oder geplante Bäume handelt.
Der Landkreis möchte die Bestandsgebäude in der Maximilianstraße abbrechen und durch zwei Komplexe ersetzen. Unklar ist, ob es sich in der Skizze um vorhandene oder geplante Bäume handelt. Privat

Spätestens seit dem Frühjahr, wahrscheinlich früher, war dieser Umstand der Stadtverwaltung bekannt. Der SZ liegt ein Schreiben von Anfang April vor, das eine Anfrage im Rathaus zur Baumschutzverordnung betrifft: Demnach soll eine Mitarbeiterin der Grünplanung sinngemäß mitgeteilt haben, dass voraussichtlich „Ende April, Anfang Mai“ eine neue Verordnung eingeführt werde. Doch dazu kam es nicht. Warum dieser Umstand weder intern kommuniziert noch dem Stadtrat mitgeteilt wurde, ist unbekannt. Der für das Sachgebiet „Straßen- und Landschaftsbau“ – und damit auch für Baumschutz – zuständige Leiter David Vogl hatte zuvor beteuert, dass die personellen Ressourcen für den Umfang der Pflichtaufgaben und Projekte derzeit nicht ausreichend seien, um eine zügige Erledigung aller Aufgaben zu gewährleisten. Seine Abteilung ächze unter einer Vielzahl von Projekten, sagte Vogl, „wir müssen dringend zu einer Priorisierung kommen“.

Obwohl die Verordnung schon seit Monaten nicht mehr gültig ist, findet sich auf der Homepage der Stadt unter „Grünplanung und Naturschutz“ noch immer der Hinweis: „Bei gewünschten Baumfällungen ist die Verordnung zu beachten und wenn notwendig, der unten eingefügte Antrag bei der Stadt Starnberg einzureichen.“ Nach Angaben von Kammerl wurden seit Oktober neun Anträge gestellt. Ob und wie viele Antragsteller aufgrund der fehlenden Rechtmäßigkeit seither Widerspruch eingelegt haben, ist unbekannt. Und es gibt noch eine weitere Ungereimtheit: Die Fraktion der Grünen moniert, dass eine im März 2023 beschlossene „Grünordnung“ – in dieser Satzung ist auch der Schutz ortsbildprägender Bäume verankert – auf der Homepage der Stadt überhaupt nicht auftaucht. Grünen-Chef Franz Sengl jedenfalls kann „nur schwer glauben kann, dass es sich nur um Schlamperei handelt“.

Der Ausschuss befürwortete zwar den Vorbescheid zum Bau der neuen Gebäude des Landkreises, lehnte eine Fällung der beiden Bäume jedoch einstimmig ab. Entscheidendes Argument: Sie seien ortsbildprägend. Das Thema „Baumschutz“ soll nun im August oder September erneut auf die Tagesordnung. Abteilungsleiter Vogl kommentierte vieldeutig: „Da steckt noch mehr Überraschungspotenzial drin.“

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Von Bernd Kastner

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