Klimawandel und HitzeschutzDie Baumschutzverordnung kommt zurück

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An der Starnberger Maximilianstraße könnten ortsbildprägende Bäume wegen eines Neubaus gefällt werden. Dagegen regt sich Widerstand, die Kreisstadt hat nun erneut eine Sicherungsverordnung erlassen.
An der Starnberger Maximilianstraße könnten ortsbildprägende Bäume wegen eines Neubaus gefällt werden. Dagegen regt sich Widerstand, die Kreisstadt hat nun erneut eine Sicherungsverordnung erlassen.
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  • Der Starnberger Stadtrat beschließt eine neue Baumschutzverordnung, die Bäume mit einem Meter Stammumfang vor unkontrollierter Fällung schützen soll.
  • Bis zur endgültigen Verordnung ab 2027 gilt eine Sicherungsverordnung mit Strafen bis 50.000 Euro bei Zuwiderhandlungen.
  • Die ursprüngliche Baumschutzverordnung war 2015 mit nur einer Stimme Mehrheit abgeschafft worden, nachdem sie 23 Jahre lang gegolten hatte.
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Der Starnberger Stadtrat möchte mit der Neuauflage verhindern, dass Bäume mit einem Mindeststammumfang von einem Meter einfach so gefällt werden können.

Von Peter Haacke, Starnberg

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Über den Nutzen von Bäumen in Zeiten des Klimawandels zu streiten, ist unsinnig. Gerade jetzt, wo Deutschland unter der Sommerhitze stöhnt, die Temperaturen Richtung 40 Grad tendieren und Wasser knapp wird, sind schattige Plätze unter hohen Bäumen begehrter denn je. Das hat man auch in Starnberg längst erkannt. Voraussichtlich vom kommenden Jahr an gibt es wieder eine Baumschutzverordnung, die insbesondere die Fällung älterer und großer Bäume mit einem Meter Stammumfang in einem Meter Höhe unter den Vorbehalt einer amtlichen Prüfung stellt. Bis dahin gilt erneut eine Sicherungsverordnung, die bei Zuwiderhandlungen Strafen bis 50 000 Euro vorsieht.

Der Stadtrat beschloss in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, den Entwurf in die Auslegung zu geben. Privatleute können dann ebenso wie Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik vorbringen. Nach Auswertung des Verfahrens und weiteren eventuellen Anpassungen wird die Verordnung dann vom Stadtrat abgesegnet, die spätestens von 2027 an gelten soll. Für die Zwischenzeit hat das Gremium erneut eine „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands an Bäumen in der Stadt Starnberg“ erlassen.

Das Thema „Baumschutz“ ist ein politischer Dauerbrenner in der Kreisstadt. Immobiliengesellschaften ebenso wie Privatleute hatten in den Siebziger- und Achtzigerjahren erhebliche Lücken in den einst üppigen Baumbestand der Stadt geschlagen. Selbst „Hundertjährige“ waren Äxten und Sägen der Bauherren zum Opfer gefallen, was manchem Naturfreund Tränen in die Augen trieb und stets Erinnerungen an die verstorbene Schlagersängerin Alexandra weckte: Mein Freund, der Baum, ist tot.

Der Grundsatz „Baurecht vor Baumrecht“ gilt zwar bis heute. Doch schon 1992 beschloss der Stadtrat, die bis dato herrschende Willkür bei Baumfällaktionen zumindest zu beschränken und den unbestrittenen Wert intakter Bäume anzuerkennen. 23 Jahre lang blieb die Verordnung in Kraft, doch dann kam der 27. Juli 2015 – für Naturfreunde und Bäume ein schlechter Tag. Mit nur einer Stimme Mehrheit schaffte der Stadtrat die Baumschutzverordnung ab. Entscheidend dabei war seinerzeit das Votum der damaligen Bürgermeisterin Eva John (jetzt: Pfister), die gegen die ausdrückliche Empfehlung ihrer Fachleute gestimmt hatte und sich stattdessen dem Drängen ihrer Koalitionspartner von WPS, FDP und BLS unterwarf.

Steht bereits unter Denkmalschutz: Die Linde von Söcking - ein Wahrzeichen, das schon mehr als 200 Jahre alt ist.
Steht bereits unter Denkmalschutz: Die Linde von Söcking - ein Wahrzeichen, das schon mehr als 200 Jahre alt ist.
Nila Thiel

Während die einen die Kettensäge in der Hand des mündigen Bürgers als demokratischen Erfolg bejubelten, versuchten die anderen weiterhin erfolglos, Baum-Massaker per Verordnung zu verhindern. Eine ersatzweise eingeführte Baumförderrichtlinie erwies sich als nur wenig hilfreich. Erst Jahre später kam wieder Bewegung in die Angelegenheit: Im September 2023 trat eine Sicherungsverordnung mit zweijähriger Laufzeit in Kraft. Das Verfahren blieb jedoch in der überlasteten Bauverwaltung des Rathauses unbearbeitet liegen. Erst eine Bauvoranfrage für ein Grundstück in der Innenstadt rief diesen Umstand unlängst wieder in Erinnerung, doch jetzt soll Versäumtes nachgeholt werden.

Inhaltlich wurde die Vorlage angepasst, insbesondere der Stammumfang der Bäume stand zur Debatte. Ursprünglich vorgesehen war ein Mindestumfang von 130 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Das erschien vor allem den Grünen als zu viel: Mit Hinweis auf die Landeshauptstadt München beantragte Franz Sengl, schon bei einem Stammumfang ab 60 Zentimetern die Baumberater einzuschalten. Das stieß erwartungsgemäß auf Widerstand. „Eine Verschärfung im Vergleich zur ursprünglichen Baumschutzverordnung können wir nicht mittragen“, sagte Ludwig Jägerhuber (CSU). Frank Hauser (SPD) mutmaßte, bei 80 Zentimetern würde sich die Arbeit der Verwaltung verdoppeln. „Ich würde mich bei einem Meter wohlfühlen“, sagte er.

„Bleiben oder werden Sie mutig“, appelliert der Bund Naturschutz an die Stadträte

Tags zuvor noch hatte Irmgard Franken (Bund Naturschutz) per E-Mail an alle Stadträte eindringlich dafür plädiert, den Baumschutz deutlicher zu stärken. Ihr Argument: Wenn es beim Stammumfang von 130 Zentimetern in einem Meter Höhe bliebe, fielen viele schützenswerte Bäume weg. Eine Eiche müsste etwa 95 Jahre wachsen, ehe sie den Schutzstatus der neuen Regelung erreicht hätte. „Bleiben oder werden Sie mutig und setzen Sie den erforderlichen Stammumfang deutlich unter den der derzeit vorgeschlagenen 130 Zentimeter“, heißt es im Schreiben. „Der Bund Naturschutz hat aus gutem Grund den Umfang von 80 cm auf einen Meter Höhe empfohlen.“

Am Ende einigte sich das Gremium auf einen Meter Stammumfang, auch das Ehepaar Pfister (BMS) stimmte dem Kompromiss zu. Allein Johannes Glogger (WPS) und Stefan Werner Zeil (FDP) lehnten sowohl den Kompromiss als auch die Baumschutzverordnung im Ganzen ab.

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