Süddeutsche Zeitung

Bäume im Landkreis Starnberg:Rettet die Riesen!

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Alte Gehölze fallen immer wieder Bauvorhaben zum Opfer. Doch Schutzverordnungen gibt es nur in zwei Gemeinden.

Von Christine Setzwein, Starnberg

Mit 700 Jahren hat die Dorflinde in Erling ein wahrhaft biblisches Alter erreicht. Damit ist der Baum zwischen Rathaus und Kloster Andechs, der ein Torso ist, aus dem jeden Frühling Äste und Blätter sprießen, der Methusalem im Landkreis Starnberg - und ein Naturdenkmal.

Mindestens 200 Jahre stand eine Eiche am Kapellenweg in Berg. Jetzt ist sie weg, umgesägt, weil sie eingezwängt war von Wohnhäusern und Platz machen musste für den Bau zweier "außergewöhnlicher Doppelhäuser", so die Werbung, auf dem Nachbargrundstück. Die mächtige Eiche war kein Naturdenkmal, und die Gemeinde hat keine Baumschutzverordnung.

In Zeiten des Klimawandels erfüllen Bäume wichtige Funktionen. Gestalterisch, weil sie harte Baulinien aufweichen und gefällig aussehen; ökologisch, weil sie Lebensraum für Vögel, Insekten und Fledermäuse bieten; klimatisch, weil sie die CO₂-Belastung dämpfen und die Temperatur senken. Und nicht zuletzt liefern sie Schatten - im Sommer etwa auf Parkplätzen unschätzbar. Darum sagt Jürgen Ehrhardt, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege: "Ich bin ein Freund von Baumschutzverordnungen."

Einer von wenigen im Landkreis Starnberg. Von den 14 Kommunen haben nur noch zwei eine Baumschutzverordnung: Seefeld und Pöcking. Es waren einmal vier. Die Stadt Starnberg hat sie 2015 mit dem Argument "die brauchen wir nicht" abgeschafft. Allerdings erhalten seit 2016 Bürger Zuschüsse für die Baumpflege. Es können bis zu vier Bäume pro Grundstück gefördert werden. Maximal gibt es dafür 4000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Seit 2016 gingen 47 Anträge ein, berichtet Amtsleiterin Sarah Buckel. Gefördert wurden Baumpflegemaßnahmen für 71 Bäume, für die die Kommune bis heute 60 915 Euro ausbezahlt hat. Das erkennt auch Ehrhardt an. Auch wenn die Stadt keine Baumschutzverordnung mehr habe, "kümmert sie sich rührend um ihre Bäume".

Herrsching hat die Verordnung Ende 2018 aufgehoben. Weil die Gemeinde nach einem heftigen Sturm, der vor allem in Widdersberg große Schäden anrichtete, in die Verordnung eingefügt hatte, dass Fällungen schon bei "möglicher Gefahr" erlaubt seien, war die Rechtsgrundlage aufgeweicht, kritisierte das Landratsamt. Die Verordnung musste aufgehoben werden, danach konnte sich der Gemeinderat nicht mehr zu einer Neuauflage durchringen.

Baumschutzverordnungen sind nötig, sagen die einen. Reine Gängelung der Bürger, sagen die anderen. Zu diesen anderen gehört der Berger Bürgermeister Rupert Monn. Sein Argument: "Die Gemeinde war noch nie so begrünt wie jetzt." Jeder Bürger solle das Recht haben, seine zu großen Bäume zu fällen und neue zu pflanzen. Außerdem würden erhaltenswerte Bäume ja auch in Bebauungsplänen geschützt.

Diese Argumente kennt Jürgen Erhardt alle. Und widerspricht. Von Gängelung könne keine Rede sein. Auch ein Bebauungsplan sei ein Regelwerk. Aber wenn es um den Schutz alter Bäume geht, "ein ungerechtes". Davon seien nur diejenigen betroffen, die in einem Bebauungsplangebiet leben, eine Baumschutzverordnung gelte für alle. Aber er schlägt vor, Bäume erst ab einem Stammumfang von 140 oder gar 170 Zentimetern als schützenswert einzutragen. "Dann sind alle alten, ehrwürdigen Bäume geschützt, und die Verwaltungen haben weniger Arbeit." Im Übrigen ist er der Meinung, dass die Eigentümer alter Riesen "ihre Bäume lieben". Es sei vor allem der Baudruck durch Investoren, der vielen alten Bäumen den Garaus mache.

Eines kann eine Baumschutzverordnung nicht: Baurecht verhindern. Darauf weist auch Christoph Drewes hin, Sachgebietsleiter im Seefelder Bauamt. Und ja, eine Baumschutzverordnung mache Arbeit. In der Gemeinde gehen im Jahr zwischen 30 und 50 Anträge auf Fällungen ein, und jeder einzelne wird geprüft. "Wir haben nur positive Erfahrungen mit der Baumschutzverordnung", die 1998 in Seefeld eingeführt wurde. Das sei kein Gängeln. Nur so könnten etwa der Baumbestand in Hechendorf mit alten Rotbuchen und Eichen optimal erhalten und Neupflanzungen angeordnet werden. Wichtig ist ihm: "Menschenschutz geht vor Baumschutz." Wenn Gefahr im Verzug sei, etwa nach schweren Stürmen, oder es dem Allgemeinwohl diene, wie zum Beispiel dem Bau eines Kindergartens, oder wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach zu sehr verschattet werde, müssten auch alte Bäume weichen. "Baumschutz mit Augenmaß", lautet die Devise der Seefelder. "Ich ermuntere jede Gemeinde, das auch zu machen", sagt Drewes.

Mit Baumschutzverordnung dürfen große Bäume auf Antrag gefällt werden, wenn sie krank oder die Wurzeln kaputt sind, Gefahr durch Totholz besteht oder bei massivem Schattendruck. Geschützte Bäume mutwillig zu fällen, kostet bis zu 10 000 Euro Strafe.

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Quelle:
SZ vom 26.09.2019
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