Im Dienst der Gemeinden:Verkehrsüberwacher als Geldeintreiber

Verkehrssicherheit Projekt gegen Raser

Michael Braun, der Chef des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, will den Verband breiter aufstellen.

(Foto: Neubauer)

Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit will den Kommunen neue Dienstleistungen anbieten, etwa bei Forderungen im Bereich der Steuer-, Miet- und Wassergebühren

Von Peter Haacke, Starnberg/Bad Tölz

Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland (KVO) unter der Leitung von Michael Braun will sein Geschäftsfeld erweitern: Die 2007 gegründete Organisation, die mittlerweile in acht Landkreisen - darunter auch die meisten Gemeinden des Fünfseenlands - Parkverstöße und Tempoüberschreitungen ahndet, will künftig auch Vollstreckungsbescheide in anderen Bereichen vollziehen.

Reagiert etwa ein säumiger Zahler nach zugestellter Mahnung nicht auf die Forderung nach Steuer-, Miet- oder Wassergebührenzahlungen, Grund- und Gewerbesteuer, aber auch bei Insolvenzen, könnte der KVO zum Zuge kommen. Der Zweckverband will im Auftrag der Kommunen die Vollstreckung betreiben. Damit wäre der Verband in der Rolle des Geldeintreibers - allerdings nicht im Stil eines Inkassobüros. Der rechtliche Rahmen für das neue Betätigungsfeld muss noch abgesteckt werden.

Freilich ist es bislang nur eine Idee, über die in der Bad Tölzer KVO-Zentrale gebrütet wird. Allerdings sind die Überlegungen schon weit gediehen. Den Mitgliedern im Zweckverband wurde bereits ein konkretes Angebot unterbreitet. "Wir warten auf Rückmeldungen", sagte der stellvertretender Geschäftsleiter Josef Brückner. Das Angebot gilt vorerst nur für KVO-Mitglieder, ist aber auch denkbar für Gemeinden, die ihren Verkehr bislang nicht vom Zweckverband überwachen lassen. Brückner sieht für den Zweckverband als kommunalen Dienstleister bereits ein "Geschäftsfeld mit großem Potenzial" im komplizierten juristischen Geflecht zum Thema Vollstreckung. Insbesondere kleinere Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern stoßen seiner Erfahrung nach oft an ihre Grenzen, wenn es um finanzielle Forderungen geht. "Je größer eine Kommune ist", weiß Brückner, "umso kleiner ist das Problem".

101 Städte und Gemeinden lassen ihren Verkehr bereits vom Zweckverband Oberland überwachen, aber mehr als 200 Kommunen könnten es sein. Für das neue Geschäftsfeld, das im Rahmen der Verbandsversammlung im November präsentiert werden soll, kommen realistisch 30 bis 40 Gemeinden in Frage. Doch bislang ist das Interesse bestenfalls mäßig: Lediglich sieben Gemeinden - darunter Berg (Landkreis Starnberg), Oberau (Garmisch-Partenkirchen) und Miesbach - würden das Angebot bislang annehmen. "Und das ist unser Problem", sagt Brückner. Zwar wurden bereits umfangreiche Unterlagen verschickt, Brückner vermutet bislang ein Informationsdefizit bei den Mitglieder-Kommunen.

In Schleswig-Holstein gibt es bereits vergleichbare Modelle, in Bayern dagegen betritt der KVO mit seiner Dienstleistung absolutes Neuland. Ein "stabiler Zeitrahmen, ein solides rechtliches Konstrukt und Planungssicherheit" seien die wesentlichen Voraussetzungen, sagt Brückner. Allerdings "kam die Idee dazu nicht von uns", sagt er. Der Vorschlag einer Vollstreckungs-Abteilung sei vielmehr an den Zweckverband herangetragen worden, um die jeweiligen Gemeindeverwaltungen von den oftmals schwierigen Verfahren zu entlasten und Synergien zu bündeln.

Der Zweckverband wurde 2007 gegründet, mehr als 70 Mitarbeiter haben 2015 insgesamt rund 4,2 Millionen Euro an Bußgeldern und Verwarnungen eingetrieben. Die KVO erwirtschaftete 189 000 Euro Überschuss, allein 400 000 Euro gingen zurück an die Mitgliederkommunen, die zudem die Strafzettel in ihrem Heimatort als Einnahmequelle verbuchen können. Bereits Anfang 2017 könnte man einsteigen in den neuen Dienstleistungsbereich, glaubt Brückner. Aufgrund des Umlagesystems werde das aber "auch was kosten", weiß der stellvertretende KVO-Chef.

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