Starnberg:Arzt lässt Meerschweinchen verdursten

"Hanni" stand in der Sonne und hatte kein Wasser. Vor Gericht akzeptiert der angeklagte Mediziner nun eine Geldstrafe von 1200 Euro.

Christian Deussing, Starnberg

Starnberg"Hanni" hatte keine Chance, sie erlitt einen Hitzschlag. Das Langhaar-Meerschweinchen hatte offenbar stundenlang ohne Wasser, Einstreu und genügend Luft mit einem Artgenossen in einem dunklen Umzugskarton im Kofferraum gehockt, als es sein Besitzer, ein Arzt, an einem warmen Maitag ins Starnberger Tierheim zurückbringen wollte. Beide Nager hatten sich nicht mit dem alten Meerschweinchen daheim vertragen. Trotz Notfalltherapie in einer Tierklinik war das laut Attest überhitzte Haustier nicht mehr zu retten. Daraufhin erstattete die Tierheimleiterin Anzeige gegen den Mediziner, der später einen Strafbefehl von 1200 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz kassierte.

Die Geldstrafe wollte der 31-Jährige jedoch nicht hinnehmen, weshalb er sich jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg für den Tod des vier Jahre alten Meerschweinchens verantworten musste. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einem "Wirbeltier erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt" zu haben, an deren Folgen es verendet sei. Der Anblick sei "recht erbarmungswürdig" gewesen, erinnerte sich eine Zeugin im Prozess, die damals den Mann mit seinem Karton im Tierheim empfangen hatte. Das eine Meerschweinchen habe "apathisch" gewirkt, das andere bewegungslos dagelegen. "Es war wohl überhitzt und Gefahr im Verzug". Sie habe zudem kein Wasser, nur einige vertrocknete Löwenzahnhalme gesehen, sagte sie.

Der Arzt betonte hingegen, die Tiere gut behandelt sowie mit Wasser und Futter versorgt zu haben. Er habe aber seinerzeit länger als geplant in seiner Klinik arbeiten müssen, während die Meerschweinchen im Kofferraum seines Autos in der Tiefgarage geblieben seien, räumte der Angeklagte ein. Er gab auch zu, dass der Karton vormittags zu Hause am Balkon ein wenig in der Sonne gestanden habe. Der Mediziner beteuerte indes, die Schale mit dem Wasser erst kurz vor dem Tierheim aus dem Karton genommen zu haben. Dennoch hielt die Richterin die "Behandlungsweise" der Tiere weiterhin für sehr fragwürdig - woraufhin der Mann doch lieber seinen Einspruch zurückzog und die Geldstrafe akzeptierte.

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