Schöffengericht Starnberg :Hausverwalterin zockt Wohnungseigentümer ab

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„Es tut mir leid, wenn ich irgendwelche Fehler gemacht habe", sagte die Angeklagte vor dem Schöffengericht in Starnberg. (Foto: Arlet Ulfers)

Eine Frau steckt sich die Mieteinnahmen in die eigene Tasche. Dafür wird sie zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt und muss fast 38 000 Euro zurückzahlen.

Von Christian Deussing, Starnberg

Als ihr Ehemann sie verlassen hatte und das Geld knapp wurde, geriet die Herrschingerin auf die schiefe Bahn: Als Hausverwalterin nutzte sie laut Anklage eine alleinige Vollmacht für das Konto einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Andechs aus. Regelmäßig buchte sie Summen auf ihr eigenes Girokonto um oder bezahlte über das Konto private Rechnungen unter anderem für Strom, die Autoversicherung oder Amazon. Die 48-Jährige, die im Prozess vor dem Starnberger Schöffengericht die Taten jetzt teilweise gestand, hatte auf diese Weise von 2020 bis 2022 in 55 Fällen mehr als 30 000 Euro von vier älteren Eigentümern der Ferienwohnungen abgezockt.

Die zuvor unbescholtene Frau wurde nun wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass sie als Betreuerin eines Ferienhäuschens in Wartaweil viermal die Mieten nicht an die Eigentümerin aus Gauting überwiesen hatte – insgesamt rund 6300 Euro. „Es tut mir leid, wenn ich irgendwelche Fehler gemacht habe“, sagte die Angeklagte kleinlaut, die ihren Job bei der WEG nach elf Jahren gekündigt hatte, nachdem ihr zwei Eigentümer auf die Schliche gekommen waren.

„Sie war uns von einem Vorgänger empfohlen worden und wir hatten jahrelang keinen Grund, misstrauisch zu sein“, berichtete einer der betroffenen Eigentümer. Doch einmal fuhr der Münchner an der Wohnanlage vorbei, um dort etwas zu erledigen. Er habe sich darüber gewundert, dass sein Appartement entgegen Belegungsplan bewohnt gewesen sei, sagte der Zeuge. Man habe auch nichts von separaten Vermietungen an Studenten gewusst, wofür die Angeklagte 1200 Euro statt der üblichen 800 Euro eingenommen habe, erklärte ein weiterer Eigentümer. Das Geld hatte die Angeklagte nicht weitergeleitet. Der Eigentümer hatte schließlich auch noch ungerechtfertigte Abbuchungen vom WEG-Konto bemerkt und daraufhin Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Die Angeklagte sei einerseits im „Chaos“ von Rechnungen für Reinigungs- und Winterdienst, Wäsche und Verwaltung der Wohnungen überfordert gewesen. Andererseits habe sie aber auch strategisch gehandelt, um sich dauerhaft eine Einnahmequelle zu verschaffen, sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger dagegen verlangte einen Freispruch, weil die Hausverwalterin lediglich aus einer familiären Notlage ihre finanziellen Ansprüche gegenüber den Eigentümern über das WEG-Konto ausgeglichen habe – auch, wenn dies buchhalterisch nicht korrekt gelaufen sei.

Diese Ansicht teilte der Richter nicht. Er ersparte der Frau jedoch das Gefängnis. Den Schaden in Höhe von fast 38 000 Euro muss sie allerdings begleichen.

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