In den Fall der insolventen Wohnungsbaugenossenschaft Maro kommt Bewegung: Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt arbeitet derzeit daran, mit den beteiligten Banken eine Lösung zu finden, um Finanzierungslücken zu schließen und so den Erhalt der Maro zu sichern. Die Gespräche sind nach Angaben des zuständigen Insolvenzverwalters Ivo-Meinert Willrodt „konstruktiv“ verlaufen. Das bedeutet: Es scheint Perspektiven zu geben, die Wohnungsbaugenossenschaft zu retten. Damit könnten Hunderte Mieter in ganz Bayern in ihren Wohnungen bleiben.
Die Maro war in Schwierigkeiten geraten, nachdem sich drei Banken aus einem Großprojekt in Landsham im Landkreis Ebersberg zurückgezogen hatten und so eine Finanzierungslücke von zwölf Millionen Euro entstanden war. Diese Lücke musste die Genossenschaft mit eigenen Mitteln füllen, die nun anderswo fehlen. Im März 2024 musste das Unternehmen schließlich Insolvenz anmelden. Seitdem stehen mehrere Bauprojekte auf der Kippe: Unter anderem wollte die Genossenschaft ein Mehrgenerationenhaus in Andechs errichten. Im Sommer hätten dort die ersten Mieter einziehen sollen. Nun, kurz vor der Fertigstellung, ruhen die Bauarbeiten. Wie es weitergeht, ist unklar.
Weil das längst nicht das einzige gefährdete Vorhaben der Genossenschaft im Freistaat ist, gab es zuletzt immer wieder Forderungen, die Staatsregierung müsse sich für den Erhalt der Maro einsetzen. Unter anderem die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hatte stets betont, man müsse das Unternehmen retten, um die rund 700 Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu fördern.
„Unser Ziel war und ist, dass die Menschen in ihren Wohnungen wohnen bleiben können und nicht das Dach über dem Kopf verlieren“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Florian von Brunn. „Dafür gibt es nun eine Perspektive!“ Auch aus der CSU gibt es zahlreiche Stimmen wie die frühere Bauministerin Kerstin Schreyer, die sich für die Rettung der Maro einsetzen. „Die Genossenschaft darf nicht zerschlagen werden“, hatte Schreyer kürzlich erklärt. Gleichzeitig seien die Möglichkeiten der Staatsregierung dafür, der Maro unter die Arme zu greifen, rechtlich begrenzt.