Sie hatte vor 64 Jahren ihren Führerschein gemacht und war bis zum Oktober vergangenen Jahres unfallfrei gewesen. Doch dann passierte es: Beim rückwärtigen Ausparken rammte die Rentnerin die Heckklappe eines abgestellten Wagens am Starnberger Kirchplatz und verursachte laut Anklage einen Schaden von fast 3750 Euro.
Trotz der Karambolage war die damals 87-jährige Starnbergerin mit ihrem Auto weggefahren. Wegen Unfallflucht erhielt die Seniorin einen Strafbefehl von mehr als 3000 Euro, zudem musste sie ihren Führerschein abgeben.
Den Vorfall hatte ein Pärchen beobachtet, das in seiner Mittagspause um die Kirche spaziert war. „Ich dachte, das wird knapp, da hat es schon geknallt“, erzählte die Zeugin vor dem Amtsgericht in Starnberg, wo der Fall nach dem Einspruch der Autofahrerin am Dienstag verhandelt wurde.
Die ältere Dame habe kurz angehalten, sich den Schaden angesehen und sei dann weggefahren. Die Zeugin und ihr Partner hatten einen Zettel mit eigener Telefonnummer und dem Autokennzeichen des Unfallautos an der Windschutzscheibe des eingedellten Wagens hinterlassen.
Die Rentnerin reagiert überrascht auf den Besucher der Polizei
Kurz danach hatte sich der geschädigte Autofahrer bei der Polizei gemeldet, die daraufhin die Rentnerin aufsuchte. Sie sei zunächst überrascht gewesen und zeigte dann den Beamten ihren Kombi in der Garage. Am Auto sei „hinten rechts eine markante Beschädigung“ entdeckt worden, die zu dem Geschehen stimmig passen würde, sagte ein Polizist im Prozess. Die Halterin habe aber davon berichtet, dass ihr jemand zehn Tage vor der Sache am Kirchplatz in ihrer engen Anwohnerstraße ins Auto gefahren sei.
Für die Staatsanwältin klang dies – im Gegensatz zu den Aussagen des Pärchens – nicht glaubhaft. Das habe die Situation gut beobachtet und bei der Vorlage von zehn Lichtbildern bei der Polizei eine Person ausgewählt, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Fahrerin gewesen sei. Das reiche aber noch nicht für eine Verurteilung aus, dazu seien die Aussagen der beiden Zeugen „nicht ausreichend“, sagte der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch für seine Mandantin, die zu den Vorwürfen schwieg.
Doch der Richter hatte „keine vernünftigen Zweifel“, dass die Angeklagte den Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt hatte. „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“, fragte er. Denn es gebe keine Anhaltspunkte für einen „großen Unbekannten“, der das Auto gefahren haben könnte. Die Seniorin wurde zu einer Geldstrafe von 3850 Euro verurteilt. Ihre Fahrerlaubnis wurde für weitere drei Monate entzogen.