Amtsgericht StarnbergDer Freundin mit dem Tod gedroht

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Der Angeklagte bedauerte im Prozess vor dem Amtsgericht in Starnberg sein Verhalten. Der zuvor unbescholtene Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. 
Der Angeklagte bedauerte im Prozess vor dem Amtsgericht in Starnberg sein Verhalten. Der zuvor unbescholtene Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.  Arlet Ulfers
  • Ein 34-jähriger Manager drohte seiner Lebensgefährtin in der Trennungsphase mit dem Tod und wünschte ihr Vergewaltigungen im Gefängnis.
  • Der Mann tankte zudem dreimal an einer Tankstelle ohne zu bezahlen und täuschte vor, nachträglich zahlen zu wollen.
  • Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den reumütigen Angeklagten wegen seiner krankheitsbedingt verminderten Steuerungsfähigkeit zu 2750 Euro Geldstrafe.
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Ein 34-jähriger Mann wusste nicht mehr, was er tat. Auslöser waren offenbar beruflicher und psychischer Stress. Der reumütige Angeklagte hatte auch dreimal getankt, ohne zu bezahlen – und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Reumütig und fast unterwürfig zeigte sich ein Angeklagter im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht und gab vor Beginn der Verhandlung der Staatsanwältin die Hand. Der 34-Jährige hatte laut der Anklage im vergangenen Jahr in der Trennungsphase seiner Lebensgefährtin und deren Freunden gedroht, sie umzubringen. Zudem habe er seiner Partnerin in einer Sprachnachricht mitgeteilt, dass er ihr Vergewaltigungen in einem Gefängnis wünsche und sie dort leiden sehen wolle. Darüber hinaus musste sich der Manager, der nicht mehr im Landkreis Starnberg wohnt, wegen dreifachen Tankbetrugs vor dem Gericht verantworten.

„Das bin ich nicht, das passt nicht zu mir und ich bereue mein Verhalten aus tiefstem Herzen“, sagte der Angeklagte. Die Taten begründete er mit einer dramatischen gesundheitlichen Ausnahmesituation, die damals durch beruflichen Stress ausgelöst worden sei.  „Ich war unkoordiniert, unfair, laut, machte sinnlose Dinge und wollte mir von meiner Freundin nicht helfen lassen“, erklärte er. Deshalb habe er sich in psychiatrische Behandlung begeben. In dieser Zeit hatte der hoch verschuldete Mann zudem innerhalb weniger Wochen an einer Tankstelle im Landkreis dreimal einen Firmenwagen aufgetankt, ohne die Rechnungen von insgesamt 290 Euro zu bezahlen. Dabei täuschte er der Anklage zufolge den Mitarbeitern vor, nachträglich zahlen zu wollen, weil er kein Geld dabeihabe. Dazu erklärte der 34-Jährige, sich nicht mehr genau an diese Fälle erinnern zu können.

Vernommen wurde im Prozess auch die einstige Lebensgefährtin. Sie habe es wegen seiner Lügen nicht mehr mit ihm ausgehalten, berichtete die Frau. So habe er zum Beispiel ohne ihr Wissen über ihren Namen einen Anzug bestellt, den sie bezahlen sollte. Auch Mietschulden und die Küchenfinanzierung habe sie übernehmen müssen. Als sie dann entdeckt habe, dass er „zweimal bei einer Nutte war“, sei Schluss gewesen.  Zwar habe ihr Ex-Partner immer angekündigt, alles in Ordnung zu bringen, aber nichts sei passiert. Unter Tränen erzählte die 34-Jährige auch von den Bedrohungen in den Sprachrichten, die sie geängstigt hätten.

Bisher hat der zuvor unbescholtene Angeklagte die offenen Rechnungen der Tankstelle nicht bezahlt, die jetzt aber zu begleichen sind. Die Staatsanwältin sah die Anklage als bestätigt an und forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 4500 Euro. Etwas milder fiel das Urteil mit einer Strafe von 2750 Euro aus. Richter Benjamin Lenhart verwies dabei auf die seinerzeit „krankheitsbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“ des Mannes.

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte bei seiner ehemaligen Partnerin und versicherte, sie „über alles“ zu lieben und einen Plan zu haben, alles in Ordnung zu bringen. Die Ex-Partnerin machte dagegen deutlich, nichts mehr von ihm wissen zu wollen.

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