Amtsgericht Starnberg:"Aber ich kann sie ja nicht in den Schatten tragen"

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Vor dem Amtsgericht Starnberg (hier die Innenansicht) wird das Verfahren gegen einen Landwirt, dessen Schafe unter fehlendem Schatten gelitten haben sollen, am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Landwirt soll seine Schafe der prallen Sonne ausgesetzt haben. Zwar bestreitet der 45-jährige Halter die Vorwürfe, muss aber dennoch eine Geldauflage von 2000 Euro bezahlen.

Von Christian Deussing, Starnberg

Die nicht artgerechte Haltung von insgesamt 150 Schafen auf drei Weiden ohne ausreichenden Schatten bei etwa 35 Grad sind einem Landwirt im Landkreis Starnberg vorgeworfen worden. Die Tiere sollen laut Anklage ohne genügenden Witterungsschutz unter der Hitze gelitten, gehechelt und sich apathisch verhalten haben, als ein Amtstierarzt im Juli 2022 den Hof zweimal kontrollierte. Nach dessen Strafanzeigen erhielt der Landwirt einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 40 Euro, also 2400 Euro. Die Vorwürfe wies der 45-jährige Angeklagte aber auch am zweiten Prozesstag vor dem Starnberger Amtsgericht zurück.

Es seien Gemüsekisten und ein Wassertank aufgestellt gewesen, auch habe er damals nach der ersten Kontrolle des Amtsveterinärs für seine Kamerunschafe einen zusätzlichen Zugang zum angrenzenden Wald geschaffen. "Aber ich kann sie ja nicht in den Schatten tragen", sagte der Bauer in der Verhandlung. Er räumte jedoch ein, dass ein Helfer die Gemüsekisten zur falschen Seite hin aufgestellt habe. Dem Gericht sind inzwischen ein Gutachten zu den "Beschattungsverhältnissen" auf den Weiden und eine veterinärmedizinische Expertise vorgelegt worden, die den Beschuldigten teilweise entlasten.

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So führte eine Sachverständige aus, dass Kamerunschafe resistenter als andere Rassen seien, aber von circa 25 Grad an auch durchaus in "Hitzestress" geraten könnten - was aber individuell unterschiedlich sein könne. Zumindest hätten die Schafe ausreichend Wasser zur Verfügung gehabt, sagte die Expertin. Das stelle auch der Amtstierarzt nicht infrage, der ansonsten aber seine Vorwürfe gegen den Landwirt wiederholte.

In Rechtsgesprächen versuchte der Richter, die Parteien zu einer Einigung zu bringen, was aber erst im zweiten Anlauf gelang. Denn das Verfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz wurde nun gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt. Demnach muss der Landwirt je 1000 Euro an den Tierschutzverein Starnberg und an die Staatskasse zahlen.

Zum Abschluss hielt der Richter fest, dass aus seiner Sicht der Angeklagte "eigentlich ein gutwilliger Schafhalter" sei. Doch das Gericht forderte ihn auch auf, aufzupassen, weil man ihn sicher im Auge behalten werde. Der Landwirt war einerseits froh, dass jetzt das Verfahren in dieser Sache gegen ihn eingestellt worden ist. Anderseits war dem 45-Jährigen anzumerken, dass ihm ein Freispruch lieber gewesen wäre. Denn die Vorwürfe seien insgesamt nicht bestätigt worden, befand er.

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