Amtsgericht :Schlägereien beim Starnberger Bahnhof

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In der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg bestreiten die beiden Angeklagten die Vorwürfe. (Foto: Arlet Ulfers)

Zwei Männer sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch im Prozess lassen sich die Vorwürfe im Detail nicht aufklären.

Von Christian Deussing, Starnberg

Zwei leicht angetrunkene Männer waren im Februar vergangenen Jahres mit ihren beiden Hunden beim Bahnhof See in Starnberg spazieren, als es dort zu einer heftigen Auseinandersetzung kam. Nun musste sich das Amtsgericht mit dem Vorfall befassen. Laut Anklage sollen die beiden einen Familienvater ausländerfeindlich beschimpft, mit Tritten traktiert und einen der Hunde auf ihn gehetzt haben. Doch das bestritten die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Freunde.

Das Geschehen habe sich ganz anders abgespielt, sagten die 41 und 39 Jahre alten Angeklagten. „Der Mann hatte ein Messer aus seinem Auto geholt und gedroht, meine Hunde und mich abzustechen“, erzählte der jüngere Angeklagte. Dabei sei der nicht angeleinte Hund nur neugierig gewesen und habe im Gebüsch herumgeschnüffelt. „Und dann wurde ich K.o. geschlagen und lag auf dem Boden.“ Diese Schilderung des Starnbergers bestätigte ein Student, der als Zeuge erklärte: „Das war ein stabiler Knockout“. Danach sei der Mann mit durchgedrücktem Gaspedal davongefahren.

Dieser Mann war als Zeuge geladen, schließlich war es auf seine Aussagen bei der Polizei hin zu dem Verfahren gekommen. Doch zum Prozess erschien das vermeintliche Opfer nicht; zuvor war er schon zu einer zweiten polizeilichen Vernehmung nicht bereit gewesen. Das Verfahren wurde daher eingestellt.

Auch ein weiterer Vorwurf in anderer Sache gegen den älteren Angeklagten ließ sich nicht mehr aufklären. Der Anklage zufolge soll der Pöckinger kurze Zeit nach dem Vorfall am Parkplatz auch einem Bekannten in einer Imbissbude am Bahnhof gedroht und einen weiteren Gast auf den Hinterkopf geschlagen haben, der dabei eine Platzwunde erlitt. Der 53-Jährige war als Zeuge zur Verhandlung am Dienstag gekommen und räumte ein, vor dem Schlag selbst den Angeklagten geschubst zu haben, weil er sich von ihm bedrängt gefühlt hatte. Die jeweiligen Aussagen blieben so nebulös, dass auch dieses Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

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