Amtsgericht Starnberg:Gautinger beleidigt Jobcenter-Mitarbeiter als "Psychopathen"

Strafbefehl gegen 52-jährigen Angeklagten bestätigt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Er fühlte sich in seinen Anträgen und Wünschen vom Jobcenter Starnberg immer wieder schikaniert, benachteiligt und ungerecht behandelt. Und dann schickte der arbeitslose Laborant drei Mitarbeitern der Behörde vergangenes Jahr ein Fax: Laut Anklage bezeichnete er zwei der Mitarbeiter als "Psychopathen" und unterstellte einer Angestellten nur aufgrund ihres Namens und ohne Beleg eine NS-Vergangenheit ihrer Familie. Den Strafbefehl über 750 Euro wegen Beleidigung wollte der Gautinger aber nicht akzeptieren und lehnte obendrein noch vor dem Prozess die Richterin als befangen ab.

Die Mitarbeiter seien "gefühlskalt und völlig empathielos" gewesen, sagte der Angeklagte

Damit konnte sich der 52-Jährige jedoch nicht durchsetzen. Zwar begrüßte er die Amtsrichterin höflich mit einem leichten Diener, wollte dann aber zunächst das Fax an ihrem Tisch begutachten. "Ja, das war wohl etwas zu heftig formuliert", gestand er dann. Allerdings habe er den Ausdruck "Psychopath" als psychologischen Fachbegriff und nicht als Beleidigung gemeint. Er habe sich aber mit dem Jobcenter unter anderem um die richtige Weiterbildung und Fahrtkosten gestritten. Der Gautinger warf der Behörde vor, gegen die Rechtsprechung von Bundes- und Landessozialgerichten zu verstoßen. Er beklagte zudem, dass ihn die Mitarbeiter "gefühlskalt und völlig empathielos" in seinen Anliegen behandelt hätten.

Überdies sei er ein, "seltsamer und sehr sensibler Mensch" - das räumte er allerdings erst ein, als ihm die Richterin vorhielt, "relativ schnell auszuteilen und übers Ziel hinaus zu schießen". Sie schlug dem 52-Jährigen vor, sich bei den Sachbearbeitern aufrichtig noch in der Verhandlung zu entschuldigen, zu der einer der Betroffenen als Zeuge erschienen war. Daraufhin sagte der Angeklagte, dass ihm die persönlichen Angriffe leid täten und er "überzogen und was falsch eingeordnet" habe. Auch der NS-Bezug, mit dem er eine Mitarbeiterin bezichtigt habe, sei "an den Haaren herbeigezogen".

Nun hoffe er, bald wieder einen guten Job zu bekommen, um sein Leben in den Griff zu bekommen. Dann sei er auch "vom Jobcenter erlöst". Weil der Angeklagte im Prozess Einsicht gezeigt und sich entschuldigt habe, reduzierte das Gericht den Strafbefehl auf 390 Euro. Es nahm hierbei auch auf die finanziellen Verhältnisse des Gautingers Rücksicht.

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