Amtsgericht Starnberg:Freundin geschlagen und angeblich mit Messer bedroht

Amtsgericht Starnberg: Ein Angeklagter muss sich wegen Gewalt gegen seine Freundin verantworten.

Ein Angeklagter muss sich wegen Gewalt gegen seine Freundin verantworten.

(Foto: imago stock&people)

46-jähriger Mann muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung Geldstrafe zahlen.

Von Christian Deussing, Starnberg

Sie stritten sich immer häufiger und am Ende wurde es brutal, als sich die Tutzingerin von ihrem Freund trennen wollte. Denn der Münchner hatte offenbar nach einem längeren Verhältnis doch nicht mehr die Absicht, für sie seine Ehefrau zu verlassen. Der 46-jährige Angeklagte soll trotzdem den Plan der Tutzingerin nicht akzeptiert und ihr andererseits auch eifersüchtig vorgeworfen haben, ihn zu betrügen. Der Anklage zufolge eskalierte vor 14 Monaten der Konflikt.

Demnach hatte der Mann die Frau nach ihrer Arbeit in Starnberg abgefangen, ihr ins Gesicht geschlagen und gedroht: "Ich schneide dir das Gesicht auf, dann schaut dich keiner mehr an." Nur zwei Tage später soll der Familienvater das Auto der Ex-Geliebten in Tutzing gestoppt und sie als "Schlampe" beleidigt haben. Er habe ihr laut Anklage auch ein Messer an den Hals gehalten und sie mit dem Tod bedroht. Nach einem missglückten Fluchtversuch der Frau soll der Angeklagte ihr auch in den Rücken und auf den Kopf getreten haben, als sie bereits am Boden gelegen sei. Doch diese schweren Vorwürfe ließen sich wegen widersprüchlicher Aussagen der Frau in polizeilichen Vernehmungen und jetzt auch vor dem Starnberger Amtsgericht nicht eindeutig belegen.

Die Verteidigerin hält die meisten Anschuldigungen für unglaubwürdig

Der Angeklagte hat lediglich eingeräumt, der Frau am ersten Tag zweimal mit flacher Hand eine Ohrfeige verpasst und ihr Handy genommen und behalten zu haben. Der 46-Jährige bereute sein Verhalten und entschuldigte sich im Prozess für diese Taten. Er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt, was auch dem Antrag der Verteidigerin entsprach, die eine Vorstrafe ihres Mandanten verhindern wollte. Die Anwältin hielt die meisten Anschuldigungen der Ex-Partnerin für "nicht glaubwürdig".

Die Staatsanwältin forderte dagegen wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung mit einer Geldauflage von 2000 Euro. Denn trotz einiger Erinnerungslücken des Opfers habe sich die Anklage im Wesentlichen bestätigt. Doch Richter Ralf Jehle hatte bei etlichen Aussagen der 38-jährigen Frau erhebliche Zweifel. Deren Angaben seien in dieser "hochemotionalen Geschichte" nämlich teilweise widersprüchlich und wiesen auch Ungereimtheiten in den Vernehmungen bei der Polizei auf.

Zum Beispiel sei es für das Gericht nicht nachvollziehbar, warum erst im Prozess davon berichtet werde, dass sie schon beim ersten Vorfall die Klinge eines Taschenmessers am Hals gespürt habe. Auch stimmten die Verletzungen der Frau laut eines Rechtsmediziners nicht mit der Behauptung überein, in den Rücken getreten und am Boden liegend "auf den Kopf gestiefelt" worden zu sein. Auf Polizeifotos sind neben aufgeschlagenen Knien und einem Bluterguss am rechten Oberarm auch geschwollene Hände zu sehen, womit sich das Opfer nach eigenen Angaben am Kopf vor den Tritten des Mannes geschützt habe.

Er habe sie aus Eifersucht und in Rage geschlagen und getreten, berichtete die Angestellte im Gericht, das sie aber mit ihren eher ungenauen Schilderungen offenkundig nicht überzeugen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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