Jugendschöffengericht Starnberg:Erpressung mit dem Springmesser

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Prozess in Starnberg: Das ausgeraubte Opfer soll durch ein Springmesser beinahe am Hals getroffen worden sein. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Jugendlicher beteiligte sich an zwei Überfällen auf einen 16-jährigen Schüler. Dafür ist der Angeklagte nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Von Jakob Thies, Starnberg

Ein Treffen im Park, ein Streit um Drogen, am Ende ist ein Messer im Spiel: Drei junge Männer mussten sich vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg wegen räuberischer Erpressung, Hehlerei und Drogenbesitzes verantworten. Einer der Jugendlichen, heute 19 Jahre alt, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro verurteilt. Ein weiterer, heute 21-Jähriger aus Gilching, muss 120 Sozialstunden ableisten, weil er einen Fleecepullover für 119 Euro in Pasing gestohlen hat. Der dritte Angeklagte wurde mangels an Beweisen freigesprochen.

Der 19-Jährige hatte einem inzwischen inhaftierten Freund im November 2022 dabei geholfen, Marihuana zu erbeuten. Die beiden hatten sich zunächst mit dem Opfer – einem 16-jährigen Schüler – zu einem Deal verabredet: 350 Euro für 40 Gramm, Übergabe in einer Gilchinger Grünanlage, um 18 Uhr. Am vereinbarten Tag nahmen sie das Marihuana entgegen. Sie hatten allerdings laut Anklage nicht vor, für die Drogen zu bezahlen. Der ältere Freund des damals 17-Jährigen zog daher bei der Übergabe ein schwarzes Springmesser und bedrohte damit den Jugendlichen. Dabei stellte er klar: „Es gibt kein Geld.“

Eine Woche später traf das räuberische Duo am S-Bahnhof Steinebach zufällig wieder auf den Schüler. In dessen Rucksack vermuteten die beiden weitere Drogen. Als sie ihn fragten, was sich denn in seinem Rucksack befinde, bekam er es mit der Angst. Er rannte los, warf seinen Rucksack über einen Zaun und wollte fliehen. Das hatten die polizeilichen Ermittlungen ergeben.

Im Rucksack fanden die Täter 1650 Euro – und verprassten das Geld

Seine Verfolger holten ihn jedoch schnell ein. Es sei zu einem Gerangel gekommen – einem „Hin und Her“, wie es das Opfer seinerzeit der Polizei geschildert hatte. Weil der ausgeraubte Jugendliche nicht vor Gericht erschienen war, wurde seine Aussage im Prozess verlesen. Demnach seien die Verfolger über den Zaun geklettert, um seinen Rucksack zu ergreifen. Nach Aussagen des Opfers habe der Freund des Angeklagten damals mit seinem Springmesser mehrmals in Richtung seines Halses gestochen, ohne aber zu treffen.

In dem erbeuteten Rucksack hätten sich nach Angeben des 19-jährigen Angeklagten Tabletten, Marihuana und 1650 Euro Bargeld befunden. Er erklärte vor Gericht, dass sein Freund und er das Geld für Glücksspiel, Alkohol, Klamotten und Taxi ausgegeben hätten. Das Geld muss der 19-Jährige jetzt zurückzahlen.

Der Freund des Verurteilten sitzt wegen der Taten inzwischen eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einer Jugendhaftanstalt ab. Für den an den Überfällen beteiligten 19-Jährigen sah der Richter von einer Haftstrafe ab. Grund dafür waren die mittlerweile stabilen sozialen Verhältnisse des jungen Mannes: Er hat eine Berufsausbildung abgeschlossen, ist mit seiner Familie in den Raum Regensburg umgezogen und konnte dem Gericht mit einem Drogentest belegen, „clean“ zu sein.

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