Immer wieder fallen meist Frauen auf diese betrügerische Masche hinein: Im Internet wird den Opfern unter falscher Identität die große Liebe und eine Partnerschaft versprochen, stattdessen aber werden sie abgezockt. Für dieses sogenannte Love-Scamming hatte eine Afrikanerin, die im westlichen Fünfseenland lebt, in 16 Fällen ihr Postbankkonto zur Verfügung gestellt. Laut Anklage zahlten ahnungslose Opfer auf das Konto innerhalb eines Jahres bis November 2021 insgesamt 53 000 Euro ein. Die einzelnen Beträge übergab die Angeklagte - jeweils zeitnah und nach Anweisung - in bar einem Bekannten aus ihrem Heimatland am Münchner Hauptbahnhof, wie die Ermittlungen ergaben.
Nun musste sich die 27-jährige Angeklagte wegen gewerbsmäßiger und vorsätzlicher Geldwäsche vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Dabei räumte sie zumindest in elf Fällen die Geldtransfers ein. Diese wurden unter anderem mit den Verwendungszwecken "Corona-Hilfe privat", "Handy und PC" oder "Versicherungsgebühr" auf ihr Konto verbucht.
Die Richterin verurteilte die zweifache Mutter, die als Servicekraft arbeitet, wegen "leichtfertiger Geldwäsche" zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 25 Euro, also 7000 Euro. Zudem muss die Angeklagte den Opfern knapp 36 000 Euro der ergaunerten Beträge zurückzahlen - auch wenn sie nahezu nichts davon behalten durfte. Bereits bevor sie aufgeflogen war, hatte sie einer Frau 12 000 Euro zurücküberwiesen - was ihr im Verfahren positive angerechnet wurde.
Dass die 27-Jährige gewerbsmäßig und vorsätzlich Geldwäsche betrieben habe - so wie es die Staatsanwältin sah - war nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Die Angeklagte hatte im Prozess behauptet, von einer unbekannten Frau auf dem Münchner Hauptbahnhof angesprochen worden zu sein, die ein Konto für ihren Sohn benötigt habe. Andererseits erzählte sie auch von einem ominösen Bekannten, der ebenfalls kein Konto besessen habe, im gemeinsamen Heimatland aber seine Familie unterstützen müsse. "Ich habe ihm einen Freundschaftsdienst erwiesen und nichts von rechtswidrigen Geschäften gewusst", ließ die Afrikanerin über ihren Verteidiger erklären.
Der Verteidiger spricht von einer gutgläubigen "Botin"
Für die Anklägerin waren diese Aussagen unglaubwürdige "Schutzbehauptungen". Sie forderte eine 15-monatige Haftstrafe auf Bewährung, während der Anwalt von einer allenfalls leichtfertigen Geldwäsche sprach, bei der seine Mandantin nur als gutgläubige "Botin" das Geld weitergeleitet habe. Daran hatte die ermittelnde Kripobeamtin jedoch Zweifel: Sie wisse, dass Liebesbetrüger auch gezielt Landsleute ansprechen, die in Deutschland ein Konto führen, auf dem das Geld gewaschen werde, sagte die Beamtin.
Den Bekannten der angeklagten Frau konnten Fahnder später außerhalb Bayerns festnehmen: Der Mann wurde bereits im April 2022 in sein Herkunftsland abgeschoben.