Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:90-Jähriger bestreitet Unfallflucht

Der Senior soll in einer Anliegerstraße rückwärts gewendet und dabei ein Auto beschädigt haben. Gegen einen Strafbefehl legte er jedoch Einspruch ein, nun soll ein Gutachter die Sachlage klären

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein hochbetagter Autofahrer soll in einer Anliegerstraße in Starnberg an einem Novembernachmittag 2021 bei einem Wendemanöver rückwärts mit seinem Wagen in ein Auto gekracht sein, das in einer Einfahrt geparkt war. Dabei entstand laut Staatsanwaltschaft am fremden Auto ein Schaden in Höhe von fast 2900 Euro, ohne dass sich der Starnberger um den Unfall gekümmert hätte. Der Pensionär erhielt wegen der Unfallflucht daraufhin einen Strafbefehl über einige Tausend Euro. Doch der 90-Jährige stritt die Straftat vorm Amtsgericht Starnberg energisch ab.

Er beantrage "einen Freispruch", erklärte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Seine Begründung: Er sei zur Unfallzeit gegen 15 Uhr gar nicht in dieser Straße gewesen, sondern erst eineinhalb Stunden später. Überdies habe er woanders gewendet, behauptete der ehemalige Vermessungsingenieur und ärgerte sich: "Es kann doch nicht sein, dass ich als Unbescholtener für jemanden büßen soll." Ohnehin habe er nichts zu verschweigen.

Es sei aber möglich, dass er beim Wenden über einen Stein gefahren sei, den er in der Dämmerung nicht bemerkt habe. "Ich dachte zuerst an einen Bodenpflock", erzählte der Senior dem Gericht. Jedenfalls stammten die Beschädigungen an der Unterseite seines Kofferrraums nicht von einem anderen Auto, sagte der Angeklagte. Allerdings spricht einiges gegen seine Version.

Ein Nachbar hatte den Unfall beobachtet

Ein Nachbar hatte den Crash in der Einfahrt beobachtet und auch Marke sowie Kennzeichen des Autos erkannt, dessen Fahrer einfach davon gefahren sein soll. "Ich habe die Schäden am Fahrzeug gesehen und sie dem Besitzer kurz darauf mitgeteilt", berichtete der Zeuge im Prozess. Eine Polizeistreife hatte den Verdächtigten seinerzeit zu Hause aufgesucht und die Schäden am hinteren Kotflügel seines Wagens fotografiert. Der Beschuldigte wollte "nur ein Geräusch gehört" haben und gab lediglich zu, mit seinem Auto an jenem Tag gefahren zu sein, berichtete eine Polizistin.

Im weiteren Verfahren soll nun ein Gutachter klären, ob die Schäden an den jeweiligen Autos zum Unfallgeschehen auch tatsächlich passen.

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