Eine Passantin hatte beobachtet, wie eine Frau am späten Abend in einer Starnberger Straße insgesamt vier Autos zerkratzte und danach in einem Mehrfamilienhaus verschwand. Die alarmierte Polizei klingelte kurz darauf an dem Haus, in dem noch Licht brannte. Dort trafen die Beamten laut Anklage auf eine stark alkoholisierte und aggressive Bewohnerin, die auf die Täterbeschreibung gut passte. Die Starnbergerin weigerte sich, ihren Ausweis vorzuzeigen. Stattdessen trat sie einem Polizisten ans Bein und beleidigte mehrfach die Einsatzbeamten bei dem Vorfall, der sich vor einem Jahr abgespielt hat.
Dabei hatte sich die Frau gegen ihre Fesselung gewehrt, die nach Angaben der Beamten notwendig geworden sei, um sie zu bändigen. Nun musste sich die zuvor unbescholtene 51-jährige Kauffrau wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt, demnach 7800 Euro.
Die Staatsanwältin forderte sieben Monate Haft auf Bewährung mit einer Geldauflage von 4000 Euro, während der Verteidiger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Euro, also 6300 Euro, wegen des Beintritts für ausreichend hielt. Der Anwalt führte auch an, dass die vier Polizisten es zuvor versäumt hätten, die Frau bei der Kontrolle als Beschuldigte zu belehren. Das sei jedoch „zwingend erforderlich“ gewesen, weshalb der Anwalt die Diensthandlung der Beamten als „rechtswidrig“ bezeichnete.
Der Starnbergerin waren die Beschädigungen an den geparkten Fahrzeugen aber nicht nachzuweisen; dieses Verfahren wurde schon vor dem Prozess eingestellt. Allerdings wies die Staatsanwältin den Vorwurf des Verteidigers zurück: Die Polizisten hätten lediglich die Identität der verdächtigen Frau feststellen wollen, die überdies die Haustür zuschlagen wollte, um mit einer Beamtin allein in ihrer Wohnung über die Sache sprechen zu können.
Doch dieses Risiko ließen die anderen Streifenbeamten nicht zu. Als einer von ihnen am offenen Türspalt getreten wurde, griffen sie ein und legten der renitenten Frau am Boden Handschellen an. Inzwischen lief die Bodycam eines Polizisten, die den Einsatz dokumentierte. Die Aufnahmen wurden im Gerichtssaal gezeigt. Hierbei wurde deutlich, dass es auch der 15-jährigen Tochter nicht gelungen war, ihre damals äußerst erregte und schreiende Mutter zu beruhigen. Diese musste sich daher noch am selben Abend einer Blutentnahme in einer Klinik unterziehen. Der Verteidiger hatte angeführt, dass die psychisch labile Tochter von einem Polizisten weggeschoben worden sei, was deren Mutter aufgebracht habe und der eigentliche Auslöser ihres Verhaltens gewesen sei.
Nach dem Bericht einer rechtsmedizinischen Sachverständigen hatte die Angeklagte zur Tatzeit etwa 2,6 Promille Alkohol im Blut. Daher sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, erläuterte die Gutachterin. Diese Erkenntnis berücksichtigte die Richterin in ihrem Urteil, die im Wesentlichen der Anklage folgte. Sie betonte dabei, dass sich die Einsatzbeamten korrekt verhalten hätten.