Ammersee:Verfolgungsjagd mit der Polizei

Inning Moosstraße

In der verkehrsberuhigten Moosstraße in Inning beschleunigt der junge Mann seine Fahrt, um vor einer Polizeistreife zu flüchten.

(Foto: Georgine Treybal)

21-Jährige wollen in Inning einer Kontrolle entkommen und geben in einer Tempo-30-Zone Gas.

Von Christian Deussing

Diese Flucht im Juni 2020 in Inning hätte auch tödlich enden können: Zwei Burschen waren in einem unversicherten, nicht zugelassenem Auto und mit falschem Nummernschild gegen 21.30 Uhr auf der Brucker Straße mit zwei jungen Frauen unterwegs. Sie bemerkten, dass eine Polizeistreife wendete, die den Wagen kontrollieren wollte. Doch der Fahrer ignorierte das Anhaltesignal der Beamten. Er bog rechts in die Landsberger Straße ein und gab kräftig Gas im Zone-30-Gebiet der Moosstraße, um laut Anklage die Verfolger mit mehr als 60 Stundenkilometern abzuhängen. Kurz darauf blieb das Auto an einer Wiesenkante hängen, die beiden Starnberger flüchteten zu Fuß.

Am Donnerstag mussten sich die 21-jährigen Angeklagten wegen "verbotenen Kraftfahrzeugrennens", Urkundenfälschung und vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung beziehungsweise wegen Mittäterschaft vor dem Starnberger Jugendgericht verantworten. Der Fahrer wurde zu 56 Stunden Sozialarbeit verurteilt und muss seinen Führerschein abgeben, den er frühestens in acht Monaten wieder erwerben kann. Sein Freund, der bereits zweimal ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden war, hat 800 Euro ans Tierheim in Starnberg zu zahlen.

Als "dümmste Tat" bezeichnete der junge Fahrer im Prozess seine Flucht, die er unter Schock begangen habe. Der Berufsoberschüler gestand, mit seinem Beifahrer dessen Wagen hergerichtet zu haben. Dabei habe er das Kennzeichen vom Auto seines Vaters abmontiert und für die Probefahrt benutzt, so der Haupttäter.

Nachdem er und sein Beifahrer damals zu Fuß weiter geflüchtet waren, stiegen die jungen Frauen aus dem beschädigten Auto aus und stießen auf die Polizeistreife. Sie seien verängstigt gewesen, berichtete ein Polizist in der Verhandlung. Er habe zuvor wegen der gefährlichen Kurvenfahrt im Rudolf-Diesel-Ring die Verfolgung des Fluchtautos aufgeben müssen, gegen das ein Fußgänger in dem Wohngebiet keine Chance gehabt hätte, sagte der Beamte. Die Anklägerin sprach von einem "verkehrswidrigen und rücksichtlosen Verhalten". Der Verteidiger betonte aber, dass es sich nur um eine kurze Strecke und "nicht um ein Rennen mit 180 Stundenkilometern in der Stadt" gehandelt habe. Das Gericht warnte besonders den einschlägig vorbestraften Beifahrer, nicht mehr straffällig zu werden.

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