Bereits nach sechs Monaten war die Beziehung kaputt: Sie endete vor einem Jahr brutal mit Schlägen in der Starnberger Wohnung des Angeklagten. Der Mann soll seine offenbar eifersüchtige Partnerin im Streit zu Boden gestoßen, mit vollem Gewicht auf ihrem Brustkorb gesessen und ihr mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen sowie eine Rippe gebrochen haben. Der 41-Jährige musste sich deshalb am Montag wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 9000 Euro, verurteilt. Die Staatsanwältin hatte eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger einen Freispruch.
"Ich wollte nicht, dass die Sache so endet", sagte der Angeklagte und beteuerte, er sei kein Mensch, der Frauen schlägt. Die Freundin habe an dem Abend nach drei Wochen Funkstille an seine Tür heftig geklopft, um noch Kleidung und persönliche Gegenstände aus seiner Wohnung zu holen. Dort habe sie ihm immer wieder vorgeworfen, fremdgegangen zu sein. "Dann hat sie mir plötzlich zwei Schläge von hinten an die Schläfen verpasst", erzählte der Handwerker dem Gericht.
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Im Prozess sagte auch die Ex-Partnerin aus, die den Starnberger nach seiner tätlichen Attacke angezeigt hatte. Die Situation sei damals "emotional übergekocht" und sie habe ihm "eine geschmiert", sagte die 38-jährige Verkäuferin. "Er hat mich danach zu Boden geworfen und angefangen, auf mich einzuprügeln." Dann habe der Ex-Freund sie aus seiner Wohnung geworfen. Einem Attest zufolge erlitt das Opfer durch die Gewalttat Prellungen, Blutergüsse und eine Rippenfraktur.
Die Staatsanwältin hielt die Aussagen der Münchnerin für plausibel. Die Behauptung des Angeklagten, dass beide im Gerangel hingefallen seien und er sich im Affekt mit zwei Watschen gewehrt habe, erachtete sie nicht als glaubhaft. Der Verteidiger hingegen bezichtigte die Frau, aggressiv die Konfrontation gesucht zu haben, weil sie sich betrogen gefühlt habe. Der Angeklagte erklärte in seinem Schlusswort, dass ihm alles "herzlich leid" tue - er aber unkontrolliert mit ihr auf den Boden gestürzt sei und mit flacher Hand nur zweimal geschlagen habe, um sie beruhigen.
Die Amtsrichterin erkennt "eine gewisse Provokation" durch die Ex-Partnerin an
Dass sich in der Beziehung etwas aufgestaut habe und eine "gewisse Provokation von der damaligen Partnerin ausgegangen" sei, wollte die Amtsrichterin nicht in Abrede stellen. Die Anklage der vorsätzlichen Körperverletzung habe sich im Wesentlichen aber bestätigt. Die Tat war während einer offenen Bewährungsstrafe passiert, die der 41-Jährige wegen Drogenhandels erhalten hatte. Als aggressiver und gewalttätiger Mensch sei er jedoch bisher nicht aufgefallen, betonte die Richterin. Daher könne man diesem Fall noch mit einer Geldstrafe reagieren.