Früher war die Beziehung zwischen den beiden noch harmonisch, sie machten mit ihren Kindern sogar gemeinsam Urlaub. Doch mit der Geschwisterliebe ist es längst vorbei, vor allem, weil es stets Streit um die angeordnete Betreuung der hochbetagten und dementen Mutter gab. Der Sohn bestreitet die Demenz und hielt diese Regelung für nicht notwendig. Der Konflikt eskalierte dann vor zwei Jahren, wobei der damals 71-jährige Sohn seine jüngere Schwester angegriffen und schon zwei Wochen zuvor auch seine hochschwangere Nichte bedroht haben soll. Der korpulente Mann, der als Angeklagter im Starnberger Amtsgericht die Vorwürfe abstritt, hatte noch einen dritten Strafbefehl erhalten. Der Grund: Er hatte den Besuch seiner Mutter, die noch im selben Haus wie seine Schwester wohnte, entgegen den Auflagen nicht angekündigt.
Gegen die Strafbefehle hat der Elektrotechniker Einspruch erhoben – blieb damit aber vor Gericht erfolglos. Er wurde wegen Bedrohung, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je 40 Euro, als 3600 Euro, verurteilt. Richterin Tanja Walter hielt die Aussagen der 65-jährigen Schwester, von deren Tochter und dem Schwiegersohn für glaubwürdig. Die drei hätten sich auch nicht gegen den Angeklagten verschworen, so wie es der Verteidiger vermutete. Die Richterin erklärte, dass der Angeklagte im August vor zwei Jahren auf einem Treppenabsatz seine Schwester wütend attackiert habe, sodass sie auf den Boden gefallen sei. Dabei habe er gewusst, dass das Knie der Schwester frisch operiert worden war.
Zudem missbilligte das Gericht, dass der Angeklagte keine Reue und Einsicht in der Verhandlung gezeigt habe. Die Schilderungen der anderen Familienmitglieder seien hingegen nachvollziehbar, die von dessen aufbrausendem Wesen und den Drohgebärden erzählten. Der Mann sei „aggressiv, cholerisch und ein psychisch auffälliger Mensch“, der auch auf Schwache losgehe und sie einschüchtere, berichtete der Schwiegersohn.
Der 43-jährige Zeuge erinnerte sich an die damalige Situation, in der die Schwester ihren Wohnungsschlüssel vom Bruder zurückverlangt hatte. Der Mann habe wutentbrannt wie „eine Dampfwalze das Gartentor aufgerissen“, sei auf seine Schwester zugestapft und habe sie mit der linken Hand niedergeschlagen. Dabei sei noch ihr Handy weggeflogen, sagte der Zeuge, der damals eingriff, um der Frau zu helfen.
Im Prozess kam auch der Vorfall zur Sprache, als die Nichte zwei Wochen zuvor auf ihren angeklagten Onkel traf, der gerade seine Mutter aufgesucht hatte. „Ich sollte mich nicht einmischen, ansonsten würde er mir eine klatschen und auch keine Rücksicht auf meine Kugel nehmen“, erzählte die Nichte des Angeklagten, die damals schwanger gewesen ist. Aber auch diesen Vorwurf der Nichte leugnete der 73-Jährige im Prozess und beteuerte, selbst immer die Wahrheit gesagt zu haben. Die Richterin befand dagegen, dass sich der Angeklagte selbst in die Tasche lüge.

