Süddeutsche Zeitung

Prozess in Starnberg:Zwei vorbestrafte 18-Jährige entgehen dem Gefängnis

Wegen neuer Körperverletzungen fordert die Staatsanwaltschaft Haft ohne Bewährung, doch das Amtsgericht gibt beiden eine letzte Chance.

Von Christian Deussing

Mit geschlossenen Augen wartet der 18-jährige Angeklagte auf sein Urteil. Dem einschlägig und mehrfach vorbestraften Herrschinger droht diesmal das Gefängnis. Das Jugendschöffengericht Starnberg verurteilt ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wiederholten Schwarzfahrens, gefälschter Geburtsdaten und unerlaubten Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten - auf Bewährung. Das Gericht gibt ihm noch eine letzte Chance, für die nächsten sechs Monate aber nur unter Vorbehalt. Zu einem zweiwöchigen Dauerarrest muss der 18-Jährige allerdings antreten. Er ist zudem verpflichtet, seine Anmeldung an einer neuen Schule nicht zu widerrufen und ein halbes Jahr keinen Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.

Auf der Anklagebank sitzt auch sein gleichaltriger Freund aus Inning. Er ist ebenfalls einschlägig vorbestraft und befindet sich - wie sein Kumpel - unter laufender Bewährung. Der 18-Jährige hatte unter anderem Polizisten beleidigt und tätlich angegriffen. Jetzt wird ihm vorgeworfen, seinen mitangeklagten Freund vergangenen Juli in der S-Bahn auf der nächtlichen Heimfahrt nach einer Zechtour verprügelt zu haben. Überdies entdeckten Rauschgiftfahnder sieben Monate später Marihuana in der Wohnung des Inningers, doch nur in geringer Menge.

Er wird wegen Körperverletzung und unerlaubten Drogenbesitzes zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt - muss jedoch abklären lassen, ob eine Therapie notwendig ist. Auch er hat den Auflage des Gerichts zu folgen, seinen Schulbesuch fortzusetzen und ein halbes Jahr in der Öffentlichkeit abstinent zu sein. Nach den Urteilen weicht die Anspannung aus den Gesichtern der jungen Männer, denn die Staatsanwältin wollte beide ins Gefängnis schicken.

Die Strafverfolgerin hat dem Herrschinger im Prozess auch vorgeworfen, im vergangenen Sommer auf dem Münchner Promenadeplatz einem Mann das Handy aus der Hand geschlagen und ihn dabei am Kopf getroffen zu haben, weil der Passant die Drohgebärden des damals betrunkenen Angeklagten gefilmt habe. Zudem habe er eine Flasche auf den Begleiter des Münchners geworfen, ihn aber verfehlt.

Laut Anklage hatte der Herrschinger zudem sein Alter im Reisepass gefälscht, um einen alten Mercedes zu kaufen. Mit dem Auto wurde er viermal in einem Münchner Tunnel geblitzt - ohne einen Führerschein zu besitzen. Der Bursche wurde auch alkoholisiert und unter Drogeneinfluss in Herrsching am Steuer eines Jaguars erwischt, den er nach eigener Auskunft mit Freunden gemeinsam genutzt habe.

Im Prozess ist jedoch nicht zu klären, ob der junge Mann bei seinem Ausraster auf dem Promenadeplatz betrunken tatsächlich eine Wodkaflasche auf Nachtschwärmer geworfen hatte oder die Flasche im Gerangel nur klirrend auf den Boden gefallen ist. Die Zeugen haben zunächst von einem Wurf im Tumult berichtet, aber auf Nachfragen von Richter Ralf Jehle eingeräumt, doch keinen Wurf mit der Flaschen gesehen zu haben.

Die Münchner hatten seinerzeit eine Bar besucht und schon in einem Taxi gesessen, als deren Angaben zufolge plötzlich drei junge Leute aufgetaucht seien und einer von ihnen grundlos ins Taxi getreten habe. "Wir stiegen aus und wurden angepöbelt, geschubst, beleidigt und bespuckt", berichtet einer der Zeugen in der Verhandlung.

"Mein Verhalten war sehr aggressiv, ich entschuldige mich dafür", sagt der angeklagte Herrschinger. Seine Verteidigerin verweist in ihrem Plädoyer auf die schwere Kindheit und die sehr schwierigen Lebensverhältnisse des 18-Jährigen, der damals "ausbrechen" wollte. Sein Freund leidet ebenso unter psychischen Problemen - die Bewährungshelferin bescheinigt aber beiden Angeklagten, inzwischen auf einem recht stabilen Weg zu sein. Das hofft nun auch das Schöffengericht.

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SZ vom 04.06.2021
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