Amtsgericht :Erbin muss ihren Revolver abgeben

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Die Angeklagte hat keinen Waffenschein, wollte aber im Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg trotzdem ihren historischen Lefaucheux-Revolver zurück. (Foto: Arlet Ulfers)

Eine Frau aus Starnberg erhält wegen illegalen Waffenbesitzes einen Strafbefehl. Doch sie wehrt sich – und verlangt die Waffe zurück.

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Besucher hatte einen Revolver in ihrem Haus bemerkt und sich darüber gewundert, dass die Frau eine Waffe besitzt. Er zeigte die Starnbergerin bei der Polizei an, sechs Beamte durchsuchten ihr Anwesen daraufhin im vergangenen Jahr. Sie fanden einen nicht geladenen Lefaucheux-Revolver und ein Gewehr, das sich später als Luftgewehr entpuppte. Die Langwaffe wurde der Buchhalterin zurückgeben, sie erhielt aber wegen unerlaubten Waffenbesitzes des Revolvers einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 40 Euro – also 2400 Euro.

Doch diese Strafe akzeptierte die Angeklagte nicht. Sie verlangte ihren Revolver zurück, den sie von ihrem Vater geerbt hatte. Zur Begründung erklärte sie vor dem Amtsgericht Starnberg, dass die Trommel nicht ausklappbar sei und der defekte Revolver allenfalls noch für einen Film verwendbar sei. „Und selbst wenn es funktionieren würde“, sagte die 55-Jährige, die im Prozess recht resolut auftrat, „hätte ich damit nie geschossen“. Sie hatte sich gut vorbereitet und verwies auf einen mitgebrachten Bildband, in dem ihr Waffentyp abgebildet war. Die Angeklagte, die keinen Waffenschein besitzt, betonte zudem, dass der Abzug ihres Revolvers so gebaut sei, dass „nichts geht“.

Daran zweifelte allerdings die Amtsrichterin und folgte hierbei dem Gutachten des Schusswaffen-Sachverständigen vom Landeskriminalamt (LKA). Denn der konnte die Aussagen der Starnbergerin nicht bestätigen: So werde bei diesem Stiftfeuerrevolver, der bis 1939 verwendet wurde, der Abzug und nicht die Trommel ausgeklappt sowie der Hahn vorgespannt, erläuterte der Experte die Besonderheiten. Munition für diesen Revolver sei zwar kaum noch zu erhalten, trotzdem stellte der LKA-Gutachter fest: „Dieser Revolver war funktionsfähig und keine Dekowaffe.“

Einen alten Revolver dieser Bauart hat die Starnbergerin als Erbstück besessen. (Foto: Archiv Rauh)

Der Verteidiger indes versuchte dem Gericht nochmals verständlich zu machen, dass die Erbin nie geglaubt habe, dass die Waffe scharf sei. Sie habe eher gedacht, es handele sich um eine Spielzeugpistole. Der Staatsanwalt und auch das Gericht sahen darin eine „Fahrlässigkeit“ und boten der Angeklagten an, gegen Einzug des Revolvers das Verfahren gegen sie einzustellen.

Doch noch immer sträubte sich die Frau: Sie hoffte darauf, die geerbte Waffe wiederzubekommen, wenn sie umgebaut würde. Nun reagierte der Anwalt energisch und riet ihr, lieber auf diese Schusswaffe zu verzichten – und somit nicht vorbestraft zu sein. Denn auch dem Verteidiger war in der Verhandlung klar geworden, dass sich in diesem Fall keine bessere Option mehr ergeben wird. Die Frau ließ sich schließlich – wenngleich widerwillig – überzeugen und gab auf. Dafür muss sie jetzt auch nicht mehr die 2400 Euro Strafe zahlen.

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